254/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof

 

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sondertätigkeiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in Anspruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt werden.

 

Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrechtzuerhalten, fehlen dem Rechnungshof bis 2016 €3,6 Mio.. Der Rechungshofpräsident warnte die Abgeordneten in der Sitzung des Budgetausschusses am 5. November 2012, wenn diese finanzielle Aufstockung nicht stattfindet, wird der Rechnungshof gezwungen sein seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu reduzieren.

 

Weiters schilderte der Rechnungshofpräsident Dr. Moser den Ausschussmitgliedern des Budgetausschusses ausführlich die vielen neuen Aufgaben des RH bei der Umsetzung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes sowie im Rahmen des neuen Haushaltsrechts, unter anderem die Herausforderungen bei der Prüfung der neuen Vermögensbilanz des Bundes, sowie bei der Erstellung neuer tiefgehender Analysen zum Bundesrechnungsabschluss und die Berücksichtigung neuer Prüfungsaspekte, wie Gendergerechtigkeit und Korruptionsbekämpfung.

 

Derzeit hat die Sondertätigkeit durch das Medientransparenzgesetz dem Rechnungshof 680 Mann-Tage gekostet. Soviel benötigt der Rechnungshof um 11 Follow-Up-Prüfungen durchzuführen.

Durch die Sondertätigkeiten im Rahmen des Parteiengesetzes wurden für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die neu einzurichtenden IT ungefähr €500.000,- ausgegeben. Man hat zwar dem Rechnungshof für diese Tätigkeiten eine zusätzliche Planstelle zugesprochen, jedoch kann diese nicht besetzt werden, weil das Geld für die genannten Sondertätigkeiten ausgegeben werden musste.

 


In diesem Zusammenhang sprach sich auch Präsident Moser dafür aus, dem Rechnungshof die Verwaltungstätigkeit im Bereich des Medientransparenzgesetzes, etwa bei Erstellung von der Listen der ihm bekannten seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) zu erleichtern, indem diesen einen Meldepflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.

 

Durch Wegfalls der Follow-Up-Prüfungen und den weiniger werden und in die Tiefe gehenden Berichten wird der Informationstand der Abgeordneten verschlechtert.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass der Rechnungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet und dem Rechnungshof im Bereich des BVG-MedKF-T dahingehend eine Verwaltungsvereinfachung zuteilwird, indem bei Erstellung der Liste der der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) eine Meldepflicht für diese Rechtsträger bei einer Neugründung oder bei einer Änderung ihres Status auferlegt wird.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.