259/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2014
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ertlschweiger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Nutzung von Synergien zwischen Universitäten und Fachhochschulen“

In Österreich leiden öffentlich erbrachte Leistungen oft an Ineffektivität und sehr oft an Effizienzmangel. Gleiche bzw. ähnliche Leistungen oder komplementäre Leistungen werden von unterschiedlichen Stellen im strengsten Fall mit hohem Verwaltungsaufwand zu unterschiedlichen Kosten erbracht. Offensichtlich vorhandene Synergiepotentiale werden wenig bis gar nicht genutzt. Solche Doppelgleisigkeiten und Ineffektivitäten wurden schon mehrfach u.a. vom Rechnungshof kritisiert. Speziell das österreichische Bildungswesen weist diesen deutlich erkennbaren, generellen Qualitätsmangel auf. Nicht zuletzt aufgrund dessen befinden sich weder heimischen Universitäten in den internationalen Rankings im Spitzenfeld noch schneiden österreichische Schüler/innen bei PISA-Tests gut ab.

Seit 1993 dürfen in Österreich Fachhochschulstudiengänge und Fachhochschulen eingerichtet werden. Ein Ziel dieser Maßnahme war, den sich permanent ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes mit entsprechenden Ausbildungslehrgängen rasch zu begegnen. Darüber hinaus sollten die FHs als praxisorientierte Bildungseinrichtungen für die mit Schwerpunkt Vorberufsausbildung versehenen Universitäten eine Entlastung bringen. Von einzelnen Bundesländern wird die Einrichtung von FHs auch als Kompensation für fehlende Universitäten angesehen.

Die Ausbildung an den Universitäten ist breiter aufgestellt (längere Studiendauer) und primär wissenschafts- und forschungsorientiert, jene der Fachhochschulen enger gefasst (kürzere Studiendauer) und primär berufsorientiert. Trotz einzelner, punktueller Nutzung von Synergien wie etwa bei der Lehrtätigkeit von Universitätsangehörigen an Fachhochschulen, bleibt der große Teil des Synergiepotentials weithin ungenutzt. Notwendig wäre jedoch, die in den Universitäten einerseits und in den Fachhochschulen andererseits vorhandenen Ressourcen fachspezifisch zusammen zu führen, wechselseitig zu nutzen und dadurch signifikante Synergieeffekte zu erzielen, die sowohl die Ausbildungsqualität als auch insbesondere die Kostensituation verbessern.

Durch eine fachspezifische Zusammenführung dieser beiden Hochschultypen

·         könnte Lehrpersonal aus beiden Einrichtungen an beiden Institutionen unterrichten,

·         würde die Ausbildungsqualität  durch Wissensverschränkung weiter steigen (insbesondere an den FHs, aber auch an den Unis durch verstärkten Praxisbezug),

·         könnten die in vielen Studienfächern (z. B. Naturwissenschaften, IT) notwendigen Geräte, Laborinfrastruktur und -ausstattung und Experimenthilfen für Praktika gemeinsam genutzt werden,

·         könnten dadurch Synergien zu signifikanter Senkung der Gesamtkosten (auch durch gemeinsame Institutionsverwaltung) genutzt werden und

·         sollten weiterhin unterschiedliche Curricula mit den entsprechenden Abschlüssen Mag./Dr. bzw. Bachelor/Master angeboten werden.

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Wissenschaftsminister wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der geeignet ist, die Nutzung von Synergiepotentialen im Zusammenwirken von Universitäten und Fachhochschulen in der oben beschriebenen Weise zu ermöglichen“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen