263/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen und der bäuerlichen Landwirtschaft durch Beibehaltung der nationalen Milchquote

 

Wie bei der letzten Abstimmung der EU-Kommission Genmais 1507 deutlich zum Ausdruck kam, wurden in diesem Gremium leider wieder einmal die Großkonzerne und Gentechniklobby gegen den Willen der Konsumenten unterstützt.

In Österreich ist die Milchproduktion und -erzeugung nachweislich und kontrolliert gentechnikfrei. Ein Großteil der Milch wird in Österreich sogar auf Basis von Dauerwiese und mit Kleegras produziert. Das ist ein Vorteil für das Klima, die Umwelt, die Biodiversität und vor allem für die Gesundheit.

Die verantwortlichen Agrar- und Umweltpolitiker in Österreich haben die Pflicht, für Konsumenten und Konsumentinnen sowie Bauern gleichermaßen eine adäquate und gentechnikfreie Produktion aufrecht zu erhalten und dabei ausschließlich nationalen Bedürfnissen zu folgen. Ein Kniefall vor den europäischen Großkonzernen und der internationalen Gentechnik-Lobby darf nicht passieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, die Milchquotenregelung per Verordnung auf nationaler Ebene (gleich der Rübenquote) in derzeit bestehendem Ausmaß bis 2018 fortzuführen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagen.