268/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend notwendige Maßnahmen am zweiten Arbeitsmarkt

 

 

 

Derzeit erbringen rund 20.000 Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Tagesstrukturen von Behindertenorganisationen ihre Leistung, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Das Taschengeld variiert zwischen 50 und 150 Euro je nach Bundesland.

Als Unterstützungsleistungen sind grds. vorgesehen: die erhöhte Familienbeihilfe, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und die Waisenpension, da die Betroffenen selbst keinen Pensionsanspruch begründen können.

„Die familienbezogenen Leistungen stammen aus einer Zeit, als die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sehr niedrig war“, so Lebenshilfe-Präsident Germain Weber[1].

 

Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung behinderter Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, ist damit noch immer nicht gegeben. Die fehlende Wertschätzung, die jenen Menschen entgegengebracht wird, spiegelt sich auch in den Ländergesetzen wider.

Die Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben die Kritik an der österreichischen Behindertenpolitik bestätigt. Es steht fest, dass Österreich einen großen Aufholbedarf bei der Umsetzung der UN-Konvention hat.

 

Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung behinderter Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, muss endlich umgesetzt werden.

Dazu ist ein eigener Arbeitsvertrag abseits der für den ersten Arbeitsmarkt geschaffenen kollektivvertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen. Die Trägerorganisationen sind aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.

Weiters muss der Sozialminister auf die Länder einwirken, damit auch in den Ländern endlich die Leistung jener Menschen in den Behindertenwerkstätten anerkannt wird und diskriminierende Regelungen abgeschafft werden.

 

Für die Betroffenen gelten nach der derzeitigen Gesetzeslage weiters keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen und sie haben als arbeitende Menschen auch keine gesetzliche Interessenvertretung.

In einer Presseaussendung vom 16. November 2007 versprach der damalige Sozialminister Erwin Buchinger: „Gerne aufgreifen“ werde er die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung von Mitbestimmungsorganen wie etwa Werkstättenräte oder Wohnräte. Der Sozialminister versprach, mit den zuständigen Parlamentariern an der Umsetzung dieser Forderung zu arbeiten.

Bis heute wurden diese Versprechen nicht umgesetzt. Die Wahl von Werkstättenräten soll daher, analog zu den Betriebsräten am ersten Arbeitsmarkt, auf Bundesebene gesetzlich verankert werden.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu setzen, um eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung für behinderte Menschen, die in Tageswerkstätten arbeiten, sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist ein eigener Arbeitsvertrag abseits der für den ersten Arbeitsmarkt geschaffenen kollektivvertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen. Die Trägerorganisationen sind aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. Weiters wird der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht, auf die Länder einwirken, damit auch in den Ländern die Leistung jener Menschen in den Behindertenwerkstätten anerkannt wird und diskriminierende Regelungen abgeschafft werden. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die gesetzliche Verankerung von gewählten Werkstättenräten vorsieht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.



[1] http://derstandard.at/1345165694602/Behinderte-wollen-mehr-als-Taschengeld (Artikel vom 30.08.2012; abgerufen am 26.08.2013)