269/A XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz), BGBl. I Nr. 26/1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 lautet wie folgt:

„(1) Das für die Besetzung zuständige Organ hat eine entscheidungsbevollmächtigte Vorschlagskommission einzusetzen. Diese besteht aus wenigstens fünf, höchstens aber neun Mitgliedern, die dazu befähigt sind, die Eignung der Bewerber für die zu besetzende Stelle zu beurteilen. Das für die Besetzung zuständige Organ bestimmt eines der Mitglieder der Vorschlagskommission zur Vorsitzführung.

 

(2) Die Eignung ist insbesondere auf Grund fachlicher Vorbildung und bisheriger Berufserfahrung der Bewerber, ihrer Fähigkeit zur Menschenführung, ihrer organisatorischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Zuverlässigkeit festzustellen. Wenn internationale Erfahrungen für die betreffende Stelle erforderlich sind, ist darauf besonders Bedacht zu nehmen.

 

(3) Die Vorschlagskommission kann für die Suche nach geeigneten Personen und die Feststellung der Eignung der Bewerber auch Einrichtungen oder Unternehmungen heranziehen, deren Aufgabe oder Unternehmensziel die Abgabe derartiger Beurteilungen ist.

 

(4) Die Vorschlagskommission erstellt einen begründeten Besetzungsvorschlag, der die drei für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle am besten geeigneten Bewerber zu enthalten hat. Ein Vorschlag mit weniger als drei Bewerbern ist besonders zu begründen.

 

(5) Das für die Besetzung zuständige Organ hat die Auswahlentscheidung aus dem Besetzungsvorschlag zu treffen oder den Besetzungsvorschlag an die Vorschlagskommission zurückzuverweisen, wenn dieser nicht die am besten geeigneten Bewerber enthält.“

 

Begründung

 

Die momentan viel diskutierte prekäre finanzielle Situation des Burgtheaters und die laufenden Untersuchungen die kaufmännische Leitung betreffend sowie die Bestellung des ehemaligen Kabinettschefs der ehemaligen Justizministerin Karl zum Leiter der Justizbetreuungsagentur werfen Fragen hinsichtlich des Bestellvorgangs auf.

 

Um vermehrt für Transparenz bei der Bestellung von Mitgliedern von Leitungsorganen im staatsnahen Bereich zu sorgen, bedarf es einer detaillierteren Regelung des Bestellungsvorganges im Stellenbesetzungsgesetz. Hierdurch soll ein objektiveres und transparenteres Verfahren geschaffen werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss