272/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Fortschrittsbericht der Arbeitsgruppe zur Mietrechtsreform im Bundesministerium für Justiz

 

 

Die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode als Ziel gesetzt, eine umfangreiche Reform des Mietrechst im Bereich des Wohnens anzugehen. Dazu soll laut Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz eingerichtet werden, die Vorschläge dafür vorbereitet. Eine Einbeziehung des Parlaments und des dafür zuständigen parlamentarischen Bautenausschusses wird nicht erwähnt.

 

Im Sinne eines gelebten Parlamentarismus ist es jedoch von großer Bedeutung, das Parlament und den zuständigen Ausschuss in die Vorbereitung von möglichen Gesetzesänderungen miteinzubeziehen. Auch die Transparenz der Entstehung von Regierungsvorlagen stellt einen wichtigen Bestandteil eines starken Parlamentarismus dar. Es muss verhindert werden, dass die Ministerien ohne vorherige Einbeziehung des Parlaments in so wichtigen Fragen Gesetzesinitiativen vorbereiten.

 

Damit das Parlament seine Kontrollrechte auch ausüben kann, sind sowohl Transparenz als auch Offenheit solcher Arbeitsgruppen von essentieller Bedeutung und die Teilnahme an diesen Arbeitsgruppen bzw. regelmäßige Berichte über die Fortschritte in diesen Arbeitsgruppen für das Parlament wesentlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen vierteljährlichen Fortschrittsbericht über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz, die mit einer Reform des Mietrechts betraut ist, vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.