276/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 25.02.2014
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist Asylwerbern in
Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit
sieht das Ausländerbeschäftigungsgesetz vor, dass Personen, die seit
drei Monaten zum Asylverfah-
ren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern
eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Allerdings ist der Zugang
zum Arbeitsmarkt für Asylwerber aufgrund eines Erlasses des Bundesminis-teriums
für Wirtschaft und Arbeit auf den Bereich der Saison- und Ern-tearbeit
begrenzt.
Die Möglichkeit, durch den Zugang zum Arbeitsmarkt ein
legales Einkommen zu erwirtschaften verhindert einerseits ein Abrutschen in die
Schwarzarbeit und andererseits einen durch jahrelanges Fernbleiben
vom Arbeitsmarkt verursachten Qualifikationsverlust. Außerdem könn-
ten Asylwerber dadurch selbst zu ihrem Unterhalt beitragen und müss-
ten nicht von der staatlichen Grundversorgung leben – es könnten
also nebst dem Gewinn zusätzlicher Fachkräfte für die
österreichische Wirtschaft hohe Versorgungskosten für Asylwerber
eingespart werden. Dies hätte wiederum den positiven Nebeneffekt,
Vorurteile und gesellschaft-liche Spannungen zu unterbinden. Zusätzlich
würde durch die Tatsache, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine
Aufgabe zu haben, die
gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Asylwerbern gefördert
und die Gefahr des Auftretens psychischer Krankheiten aufgrund von
Perspektivlosigkeit eingedämmt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, dem zufolge Asylwerbern der
volle Zu-
gang zum Arbeitsmarkt nach sechsmonatigem Aufenthalt ermöglicht wird.“
In
formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere
Angelegenheiten vorgeschlagen.