281/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einstufung von HTL/HLFL-Ingenieuren mit nachgewiesener fachbezogener 3-jähriger Berufspraxis in Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmen 

 

Seit Jahren setzt sich der Verband der Österreichischen Ingenieure für eine adäquate Positionierung des HTL/HLFL Ingenieurs im Qualifikationsrahmen ein. Es ist wichtig, dass bei der Einstufung sowohl auf Ausbildung wie auch auf erworbene Fähigkeiten in der Praxis Rücksicht genommen wird. Für die Betroffenen ist entscheidend, dass sich die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse für die berufliche Laufbahn im Nationalen Qualifikationsrahmen adäquat wiederfinden. Für die Wirtschaft ist entscheidend, dass die Beschäftigten entsprechend ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten richtig eingeordnet sind, um damit die in Europäischen Richtlinien geforderten Qualifikationen für öffentliche Ausschreibungen nachzuweisen.

 

Der Ingenieur hat für die heimische Wirtschaft seit Jahrzehnten große Bedeutung. Die fünfjährige Schulausbildung ist sehr anspruchsvoll und die Standesbezeichnung Ingenieur wird zudem erst nach einer dreijährigen facheinschlägigen Berufspraxis verliehen. Es ist daher mehr als angebracht, dieser österreichspezifischen Ausbildung im internationalen Vergleich endlich die zustehende Anerkennung zukommen zu lassen.

 

Die österreichische Ingenieurausbildung ist nicht vergleichbar und einmalig im europäischen Bildungssystem. Durch die fundierte praktische Ausbildung, die durch entsprechende fachtheoretische Kenntnisse erweitert wird, genießen HTL/HLFL-Absolventen völlig zu Recht einen hervorragenden Ruf in der österreichischen Wirtschaft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur werden aufgefordert festzusetzen, dass HTL/HLFL-Ingenieure mit nachgewiesener fachbezogener 3-jähriger Berufspraxis in der Stufe 6, also auf Ebene des Bachelor-Standards, im Nationalen Qualifikationsrahmen eingestuft werden.“  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.