285/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Schenk

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Falschaussagen gegenüber dem Rechnungshof

 

 

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser hat besonders in Hinblick auf die Spekulationsaffäre im Land Salzburg darauf hingewiesen, dass falsche Zeugenaussagen im Zuge von Prüfungen durch den Rechnungshof anders als vor Gericht oder einem U-Ausschuss nicht unter Strafe stehen. Gleiches gilt auch für die Unterdrückung und Fälschung von Beweismitteln.

 

Dadurch wird die Prüfungstätigkeit des RH nicht nur massiv erschwert, sondern weitgehend sogar verunmöglicht. Im Sinne der Transparenz und eines unbedingt zu schaffenden Unrechtsbewusstseins ist diese Gesetzeslücke schleunigst zu schließen.  

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend durch eine Gesetzesinitiative dafür zu sorgen, dass falsche Zeugenaussagen ebenso wie die Unterdrückung und Fälschung von Beweismitteln gegenüber dem Rechnungshof künftig unter Strafe gestellt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.