288/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abg. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

betreffend Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale

 

 

 

Im Februar 2013 wurde eine Ausweitung der Pendlerpauschale beschlossen. Unter anderem ist es seitdem erstmals auch für Teilzeitkräfte möglich, ein Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen. Weiters wurden der sogenannte „Pendler-Euro“ sowie das Jobticket eingeführt. Im Zuge dieser Novellierung wurde auch zur Erleichterung der Berechnung auf der Homepage des BMF der Pendlerrechner eingerichtet. Auch wenn bereits bei Beschlussfassung klar war, dass diese Änderung nicht zu der für die Pendler dringend notwendigen Erhöhung der Pendlerpauschale führen werde, wurde damals von allen Seiten versichert und vorgerechnet, dass es zu einer Verbesserung und auch zu einer (wenn auch nur leichten) finanziellen Erhöhung kommen werde. Diese Reform wurde auch von Seiten der FPÖ befürwortet, da jede Verbesserung für die Bevölkerung zu unterstützen ist, die schon in den letzten Jahren durch stark erhöhte Treibstoffpreise massiv zu leiden hatten.

Damals wurde jedoch von unserer Seite schon auf die „Schwachstellen“ des Systems hingewiesen.

Mittlerweile haben sich diese Versprechen für viele betroffene Pendler als nicht richtig herausgestellt. Im Gegenteil – es gibt viel Aufregung um den offiziellen „Pendlerrechner“, der in vielen Fällen die Berechnungen falsch oder nicht nachvollziehbar gestaltet. Im Endergebnis kommt es in zahlreichen Fällen zu einer Verschlechterung für die betroffenen Pendler. Und dies, ohne dass sich für die Betroffenen die Rahmenbedingungen geändert hätten. Das heißt, es wurden weder Wohn- noch Arbeitsort gewechselt, noch wurde das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert oder verbessert. Nicht zu verstehen ist auch, warum der Pendlerrechner für minimale Strecken Wegzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar errechnet, die in keinerlei Verhältnis stehen.

Dieser neue Pendler“ver“rechner, eine äußerst teure Neuerung mit angeblichen Erstellungskosten von mehr als 100.000,- Euro plus jährlichen Betriebskosten von ebenfalls 100.000,- Euro, wird immer mehr zu einem Ärgernis und führt zu großem Unverständnis und Aufregung bei vielen Pendler. Für jene, die einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen müssen, wird die jeweilige finanzielle Situation noch mehr verschlechtert. So hat ein „Pendlerrecher-Test“ der Arbeiterkammer bei 20 von 30 Fällen (!) eine Verschlechterung ergeben. Und das, obwohl die Zumutbarkeits-bestimmungen angeblich sogar im Sinne der betroffenen Pendler verbessert wurden.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend die Zumutbarkeitsbestimmungen in Zusammenhang mit der Pendlerpauschale sowie den offiziellen Pendlerrechner zu evaluieren und sicherzustellen, dass es für die Pendler – insbesondere in Bezug auf die Entscheidung über die Zuerkennung der großen oder der kleinen Pendlerpauschale – zu keinerlei Schlechterstellungen gegenüber 2012 kommt.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.