290/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung eines Bankenkonkursgesetzes

 

 

Die Situation einiger heimischen Banken in den letzten Jahren sowie insbesondere die Lage und Vorgänge rund um die Hypo Alpe Adria haben das Potential, die gesamte Volkswirtschaft in Gefahr zu bringen. In den letzten Wochen haben die negativen Meldungen über die Hypo Alpe Adria massiv zugenommen. Eine rasche Abwicklung der Hypo Alpe Adria wurde immer notwendiger und hat nunmehr leider dazu geführt, dass sich der ÖVP-Finanzminister nach Scheitern des von der „Hypo-Taskforce“ präferierten, budgetschonenden Beteiligungsmodell (der österreichischen Banken) für die – für den Steuerzahler – teuerste Variante der Anstaltslösung und damit auch gegen eine Insolvenz der Bank entschieden hat.

Eine Bank ist mit einem normalen Unternehmen nicht vergleichbar. Die Passivseite besteht fast vollständig aus Fremdkapital. Das Geschäftsmodell einer Bank besteht darin, dass viele kleine Depositionen zu Krediten gebündelt werden, um dadurch aus Ersparnissen sogenanntes produktives Kapital zu machen. Daher gilt eine Bank mit einigen wenigen Prozent Eigenkapital als schon gut finanziert.

Der Konkurs einer heimischen Bank hätte zur Folge, dass die Kontrolle von den Aktionären auf die Gläubiger übergeht. Das würde bedeuten, dass die Aktionäre enteignet werden und die Kontrolle der Geschäftstätigkeit vom Vorstand an einen Konkursverwalter übergehen würde.

In der Vergangenheit wurde insbesondere durch das Bankenrettungspaket und dadurch, dass den Banken Kapital zugeschossen wurde, mit dem Ziel der Bank Luft zu verschaffen, damit diese sich weiteres Kapital von Privaten beschaffen kann, auf wirtschaftliche und finanzielle Probleme von Banken reagiert.

Ein eigenes Bankenkonkursgesetz, das Bankenpleiten geordnet abwickelt, ohne das es dabei zu einer Bedrohung des übrigen österreichischen Bankensektors sowie der österreichischen Wirtschaft kommt, gibt es in Österreich nicht; gerade die Hypo Alpe Adria hat aber die Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes gezeigt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst eine Regierungsvorlage vorzulegen, die ein eigenes Bankenkonkursgesetz vorsieht.


Eine solche Konkursordnung für Banken soll im Ernstfall eine geregelte Konkursabwicklung des betroffenen Bankinstitutes ohne Bedrohung des übrigen österreichischen Bankensektors sowie der österreichischen Wirtschaft sicherstellen und gleichzeitig die Guthaben der Bankkunden in unbegrenzter Höhe sichern. “

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.