298/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag.a Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

 

Im März 2014 hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) eine breit angelegte Studie betreffend Gewalt an Frauen veröffentlicht. Insgesamt wurden 42.000 Frauen zwischen 18 und 74 Jahren in allen 28 EU-Mitgliedstaaten zu ihren persönlichen Erfahrungen mit Gewalt befragt. Die Ergebnisse waren erschreckend. Jede dritte Frau in der EU ist seit ihrem 15. Lebensjahr von physischer und / oder sexueller Gewalt betroffen. Auf die absolute EU-Bevölkerung der 18 bis 74-Jährigen gerechnet sind das 61,3 Millionen. Jede 20. Frau gab an, schon einmal vergewaltigt worden zu sein. Es zeigt sich also, dass das Ausmaß an Gewalt gegen Frauen und Mädchen trotz breiter Gleichstellungsmaßnahmen nach wie vor groß ist. Auch in Europa sind für Frauen und Mädchen ihre Familie bzw. ihr soziales Umfeld oftmals gefährliche Orte. Auch schwere Gewalttaten durch nahe Angehörige - von der Vergewaltigung bis zum Mord - sind leider keine Ausnahme.

 

Im Vergleich schneidet Österreich unter den 28 EU-Staaten relativ positiv ab. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass auch hierzulande noch vieles für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt getan werden muss:

- 20 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren.

- 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking erlebt.

- 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Belästigung erlebt.

 

Die Studie zeigt weiters, dass Betroffene oftmals medizinische Einrichtungen aufsuchen. 27 Prozent aller Frauen in Österreich melden sich nach Übergriffen bei Ärzten oder Spitälern, 16 Prozent bei der Polizei und nur zwölf Prozent bei Frauenhäusern. 82 Prozent der Frauen in Österreich wünschen sich, dass Ärztinnen und Ärzte einen Verdacht auf Gewaltbetroffenheit adäquat ansprechen.

 

Die Ergebnisse der FRA Studie machen weiters deutlich, wie zentral es für von Gewalt betroffene Frauen ist, zu wissen an welche Stelle bzw. Einrichtung sie sich im Falle einer Gewalterfahrung wenden können. Der leichte Zugang zu Gewaltschutzeinrichtungen sowie rasche Informationen über Hilfsangebote sind für sie essentiell oft sogar überlebenswichtig.


 

In Österreich gelten bereits sehr gute Gewaltschutzgesetze. Instrumente wie Wegweisung, Betretungsverbote, die institutionalisierte Einbindung von Gewaltschutzzentren zur aktiven Unterstützung der Gewaltopfer sowie ein Stalking Gesetz machen Österreich zu einem internationalen Vorbild im Gewaltschutz. Nichtsdestotrotz gilt es, diese Gesetze laufend zu evaluieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen

 

„Die Bundesregierung wird ersucht den Zugang zu Gewaltschutzeinrichtungen durch ein verstärktes niederschwelliges Informationsangebot zu verbessern sowie für die Forcierung des Ausbaus von Schulungen und Seminaren bzw. Informations- und Sensibilisierungsarbeit besonders im Gesundheitsbereich in ganz Österreich einzutreten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss ersucht.