302/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 26.03.2014
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“ als eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Gesundheitsberufe
Seit dem Jahr 2000 besteht in Österreich sowohl für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege als auch für Ärzte nach zwei Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit, eine Fort- und Weiterbildung gemäß § 64 GuKG im Bereich der modernen Wundbehandlung zum zertifizierten Wundmanager zu absolvieren. Die Erlangung dieser Qualifikation gestaltet sich für die Absolventen äußerst kosten- und zeitintensiv. Die Ausbildungsstätten sind durch den jeweiligen Landeshauptmann akkreditiert, diese Fort- und Weiterbildungen durchzuführen. In den letzten vierzehn Jahren haben rund 2000 diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/Pfleger und Ärzte diese Fort- und Weiterbildung abgeschlossen und sind in Krankenhäusern, Ambulanzen und eigenen Praxen tätig. Die Aufnahme von Verhandlungen mit den Krankenkassen bezüglich einer Kostenbeteiligung gestaltet sich schwierig, weil die Wundmanager noch immer keine Aufnahme in den Kreis der Gesundheitsberufe gefunden haben.
In den letzten Jahrzehnten lässt sich eine dramatische Zunahme von Krankheitsbildern wie dem diabetischen Fußsyndrom, den venös bedingten Ulcerationen sowie den Decubitalproblemen von pflegebedürftigen Menschen beobachten. Durch die hohe Kompetenz des modernen Wundmanagements ließen sich Behandlungsdauer und -kosten dieser Krankheitsbilder drastisch reduzieren.
Nach einer neuen Studie der Paracelsus Universität in Salzburg unter Herrn Prof. Osterbrinck, durchgeführt durch Dr. Thomas Wild, ehemaliger Leiter der Paracelsus Universität im Fachbereich Medizin-Wundmanagement und zur Zeit Medizinischer Leiter der Akademie für Wundtechnologie in Paris und der Wundakademie Hamburg, ist die Zahl der chronischen Wunden in Österreich in den letzten drei Jahren von 350.000 auf 480.000 gestiegen, wobei nur rund 10% davon fachmännisch versorgt werden. Die Dunkelziffer ist vermutlich erheblich größer. Diese Aussage stellt neben den Problemen für die Betroffenen einen gewaltigen volkswirtschaftlichen Schaden dar.
In der gegenwärtigen Situation sind die Leistungen der zertifizierten Wundmanager begüterten Menschen vorbehalten, weshalb in diesem Bereich von einer eindeutigen Zweiklassenmedizin gesprochen werden muss.
Auch im Sinne einer einheitlichen Qualitätssicherung ist die gesetzliche Verankerung der Wundmanager als eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Gesundheitsberufe dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die gesetzliche Verankerung der Wundmanager als eigenständige Berufsgruppe innerhalb der Gesundheitsberufe beinhaltet.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.