308/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

betreffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“

 

 

 

Seit dem Jahr 2005 sind gemäß § 3 Einkommensteuergesetz ortsübliche Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, von der Einkommensteuer befreit.

 

Unabhängig von dieser einkommensteuerrechtlichen Entlastung werden jedoch Trinkgelder in Form von je nach Branche unterschiedlichen Pauschalen in der Höhe von bis zu 80 Euro monatlich in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge miteinbezogen. Das heißt mit anderen Worten, dass für diese Pauschalen, die zudem völlig unabhängig davon herangezogen werden, ob der betroffene Arbeitnehmer überhaupt tatsächlich Trinkgelder in dieser Höhe erhalten hat, entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

Besonders betroffen davon sind Friseure, Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure, Mitarbeiter in Gast- oder Beherbergungsbetrieben oder Reiseleiter.

 

In diesem Zusammenhang hat nunmehr – wohl auch im Lichte der AK-Wahlen – der ÖAAB diese Problematik erkannt und eine Änderung dieses Umstandes bzw. eine Beseitigung dieser Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert.  

 

So spricht sich unter anderem der oberösterreichische AK-Vizepräsident Feilmair in einem entsprechenden Programm für eine Abschaffung der Trinkgeld-Pauschalierung und für eine gänzliche Abgabenbefreiung aus – „denn die derzeitige Regelung ist für viele Arbeitnehmer ungerecht. Trinkgelder sind eine freiwillige Leistung, der tatsächliche Bezug ist schwer feststellbar. Sie sind ein finanzieller Anreiz für besondere Dienstleistungen, gerade in jenen Berufen, die ohnehin zu den Niedriglohn-Branchen zählen.“

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten forderte kürzlich in diesem Zusammenhang die Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien auf, Trinkgelder neben der Steuerfreiheit künftig auch von der Sozialversicherung zu befreien und die Trinkgeld-Pauschalen abzuschaffen.

Im Sinne einer notwendigen Entlastung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass Trinkgelder bzw. entsprechende Pauschalen von der Bemessung der Allgemeinen Sozialversicherungs-beitragsgrundlage ausgenommen werden.“ 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.