310/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.03.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Jannach, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Änderung des Bundesforstegesetzes 1996 zur Normierung einer verpflichtenden Investitionsquote in den Bundesländern

 

Die Österreichische Bundesforste AG (ÖBf AG) betreut nicht nur 857 Hektar     Fläche - das sind rund 10 Prozent der Staatsfläche Österreichs - , sie ist auch         ein bedeutendes Wirtschaftssubjekt, das durch Substanznutzung,           insbesondere Forstwirtschaft, sowie Vermietung und Verpachtung von        Immobilien, jährlich hohe Gewinne erzielt. Im Jahr 2011 standen einer Betriebsleistung von 226,1 Millionen Euro ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach Fruchtgenuss (EGT) von 23,7 Millionen Euro und Investitionen von 7 Millionen Euro gegenüber.

Eine verpflichtende Verwendung der Erträge durch Vermietung und          Verpachtung im Ausmaß einer jährlichen Investitionsquote in Höhe von      mindestens 50 Prozent in dem Bundesland, in welchem sie erwirtschaftet       wurden, würde eine gerechte Teilhabe der Bundesländer am Erfolg der ÖBf            AG sichern und eine zumindest teilweise Kapitalverwendung am Ort der Kapitalherkunft garantieren.

Im Sinne der Transparenz soll zudem eine umfassende Informationspflicht             der ÖBf AG gegenüber den Landtagen gesetzlich verankert werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine         Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine angemessene, verpflichtende Investitionsquote der Österreichischen Bundesforste AG in den             Bundesländern vorsieht.


Dabei sollen mindestens 50 Prozent jener Erträge, welche die ÖBf AG in den Bundesländern durch Vermietung und Verpachtung erwirtschaftet, als Investitionen in das jeweilige Bundesland zurückfließen. Zudem sollen die Landtage über alle Tätigkeiten der ÖBf AG, insbesondere die operative Geschäftstätigkeit und Investitionen, im jeweiligen Bundesland durch einen umfassenden jährlichen Bericht informiert werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.