312/A XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ANTRAG

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria” (AMA-Gesetz 1992) geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria” (AMA-Gesetz 1992) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria” (AMA-Gesetz 1992) geändert wird, BGBl. I Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008 wird wie folgt geändert:

 

§ 11 Abs. 1 Z 5 lautet:

 

„5. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien.“

 

Begründung

 

Bis dato sind in den Verwaltungsrat Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer und des Gewerkschaftsbundes entsandt. Die Probleme rund um die Almfutterflächenfeststellungen der letzten Jahre zeigen als konkretes Beispiel sehr deutlich, dass in diesem Gremium auch den jeweiligen Vertretern der im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen politischen Parteien eine Mitgliedschaft eingeräumt werden sollte, um im Sinne der Transparenz eine bessere Vollziehung und Kontrolle zu gewährleisten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen