318/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Familienbeihilfe im Falle des Scheiterns eines Arbeitsversuches

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekräftigt  das Recht auch von  Menschen  mit  höchstem  Unterstützungsbedarf,  ihren  Lebensunterhalt  am Arbeitsmarkt  zu  verdienen.  Die  Durchlässigkeit  zwischen  Maßnahmen  der  so genannten  Beschäftigungstherapie  und  sozialversicherungsrechtlich  abgesicherten Arbeitsverhältnissen  lässt  auch  deshalb  zu  wünschen  übrig,  weil  bei  gescheiterten Arbeitsversuchen oft Einkommensersatzleistungen (zB die erhöhte Familienbeihilfe) unwiederbringlich wegfallen.

 

Es  wäre  daher  notwendig,  für  Menschen  mit  Behinderungen,  die  auf  Grund  eines Arbeitsversuches keine Familienbeihilfe erhalten, bei Scheitern des Arbeitsversuchs zumindest  innerhalb  einer Frist  von  fünf  Jahren  ein Wiederaufleben  der (erhöhten) Familienbeihilfen ausdrücklich zu normieren.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für Menschen mit Behinderungen ein Wiederaufleben der (erhöhten) Familienbeihilfe nach erfolglosem Arbeitsversuch ohne neuerliche Prüfung der Selbsterhaltungsfähigkeit normiert.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.