323/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Julian Schmid, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde
betreffend Familienbeihilfenanspruch für freiwillig Engagierte
BEGRÜNDUNG
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 ist festgehalten:
„Freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger soll attraktiver werden, dazu müssen
Rahmenbedingungen und rechtliche Absicherung unter Berücksichtigung der bisherigen finanziellen Absicherung verbessert werden: (…)“
Im Detail wird die „Weiterentwicklung des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Umweltjahres“ in Aussicht gestellt.
Mit der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes ist eine gute Möglichkeit gegeben diese Vorhaben anzugehen und in wesentlichen Schritten umzusetzen.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf zur Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes fehlt die Berücksichtigung von spezifischen Anliegen junger freiwillig Engagierter und ihrer Familien. Insbesondere die Gewährung der Familienbehilfe zwischen Beendigung der Schule und frühestmöglichen Beginn eines Freiwilligenjahres und die Gewährung nach dem Ende des Freiwilligendienstes und dem frühest möglichem Beginn einer Ausbildung sollte ergänzt werden.
Die Freiwilligendienste sind im Freiwilligengesetz geregelt und die TeilnehmerInnen haben während des Einsatzes, der Ausbildungscharakter hat, Anspruch auf Familienbeihilfe.
SchülerInnen, die nach den Sommermonaten ein Studium beginnen, haben im Gegensatz zu freiwillig Engagierten Anspruch auf Familienbehilfe in der Zeit zwischen Beendigung der Schule und Beginn des Studiums. Dies bedeutet eine ungerechtfertigte Schlechterstellung von TeilnehmerInnen an Freiwilligeneinsätzen im Gegensatz zu jungen Menschen, die sich entscheiden zu studieren.
Außerdem stellt diese Lücke im Familienbeihilfenanspruch von insgesamt 4 – 6 Monaten für die betroffenen Familien eine große Belastung dar, wie auch der Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf betont.
Ebenso sprechen sich die Jugend-Umwelt-Plattform (JUMP), die Diakonie, die Caritas Österreich und der Katholische Familienverband Österreich in ihren Stellungnahmen ganz klar für den Anspruch auf Familienbeihilfenbezug für freiwillig Engagierte in diesen Übergangsmonaten aus.
Der Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste schätzt die voraussichtlichen Kosten dieser Maßnahmen mit 700.000 €. „Derzeit sind österreichweit ca. 600 junge Menschen im Freiwilligeneinsatz nach dem Freiwilligengesetz. Der Aufwand für den „Lückenschluss“ wird von uns mit € 700.000,- geschätzt.“ (Stellungnahme Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste 12/SN-6/ME)
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes vorzulegen, der den Anspruch auf Familienbeihilfe in den Übergangszeiten zwischen Schulabschluss und Beginn eines Freiwilligendienstes nach dem Freiwilligengesetz und zwischen Ende Freiwilligendienst und Beginn einer weiterführenden Ausbildung regelt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.