324/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung von Schulombudsstellen für SchülerInnen und Eltern

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Am Stadtschulrat für Wien gibt es seit Jahren eine Ombudsstelle für SchülerInnen und Eltern. Die Stelle wird vordringlich von Eltern von SchülerInnen aller Schulstufen  aufgesucht, um in Konfliktfällen mit LehrerInnen, Schulleitungen oder Behörden helfend einzugreifen. Weitere Tätigkeiten sind die Beratung von Elternvereinen und  die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Schulen. Zuletzt wurde die Schulombudsstelle in die Rechtsabteilung des Stadtschulrates eingegliedert, wodurch diese ihre Unabhängigkeit verloren hat. Dadurch kann es zu Interessenskonflikten innerhalb der Abteilung kommen.

 

In anderen Bundesländern bleibt Eltern und SchülerInnen im Fall von Konflikten nur der Weg zur Volksanwaltschaft oder – seit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit – die Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Vor allem letztere Möglichkeit ist bei Eltern und SchülerInnen vielfach noch nicht bekannt und mit hohen Hürden (kurze Beschwerdefrist, eventuell nötige Rechtsberatung) verbunden.

 

Eltern und SchülerInnen benötigen aber eine Stelle, von der sie rasch Unterstützung erhalten können. Diese soll vor allem mediatorisch tätig sein, um Konflikte bereits zu Beginn zu bereinigen, bevor eine Eskalation gerichtliche Schritte notwendig macht. Auch soll die Schulombudsstelle bei groben Verfehlungen entsprechende disziplinäre Maßnahmen durch die Schulverwaltung erwirken können.

 

Für eine solche Tätigkeit muss die Schulombudsstelle als weisungsungebundene Stelle mit umfassenden Rechten wie z.B. der Akteneinsicht und Auskunftsrechten ausgestattet werden. Im Gegenzug sollen die Schulombudsstellen zur Berichtslegung verpflichtet sein. Diese Berichte können in die Qualitätssicherung des Schulsystems einfließen.


Für Eltern und SchülerInnen soll die Stelle unter Wahrung von Anonymität möglichst niederschwellig zugänglich sein. Dazu gehören neben regelmäßigen Sprechstunden und telefonischer Erreichbarkeit auch allgemeine Informationen und Kontaktmöglichkeiten via Internet. Ebenso gehört zu den Aufgaben einer solchen Ombudsstelle die Beratung von Elternvereinen und anderen schulpartnerschaftlichen Gremien. Weiters sollen sie das Recht haben, bei Prüfungen beizusitzen und SchülerInnen-Eltern-LehrerInnen-Gesprächen beizuwohnen.

 

Die Arbeit der Schulombudsstelle ist vielfältig und breit gefächert. Um die ausreichende Erreichbarkeit und Begleitung der SchülerInnen und Eltern zu gewährleisten, sollten die Schulombudsstellen mit zumindest drei Personen (einer Ombudsperson und zwei MitarbeiterInnen) besetzt sein. Darüber hinaus muss sie die Möglichkeit haben, auf vorhandene Einrichtungen und Expertise in den Landesschulräten, im schulpsychologischen Beratungsdienst, auf SchulsozialarbeiterInnen oder bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft zuzugreifen.

 

Ziel ist eine stärkere Kundenorientierung des Schulsystems. In der Realität haben sowohl Schülerinnen als auch deren Erziehungsberechtigte häufig Ängste, sich zu beschweren, da Sorge besteht, dass es letztlich zu negativen Konsequenzen für das jeweilige Kind beziehungsweise Jugendlichen führt. Eine Schulombudsstelle bedeutet auch den Schulpartnern – SchülerInnen und Eltern – mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte zu geben.

 

Es ist schließlich im Interesse aller Beteiligten, dass das System sich weiter verbessert und in unmittelbaren Not- und Konfliktsituationen sofort und möglichst unbürokratisch geholfen werden kann.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, in den Landesschulräten und dem Stadtschulrat für Wien weisungsungebundene Schulombudsstellen für SchülerInnen und Eltern zu schaffen, welche die Anliegen der SchülerInnen und/oder Eltern entgegennehmen,  diese gegenüber Schulen, Lehrkräften und Behörden vertreten, in Konfliktsituationen deeskalierend eingreifen, bei Prüfungen beisitzen, ElternvertreterInnen und schulpartnerschaftliche Gremien beraten und durch jährliche Berichte zur Qualitätssicherung des Schulsystems beitragen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.