334/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gemeinsame Standards für Asylwerberunterbringung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

Laut Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG liegt die „Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde“ während des Asylverfahrens in der geteilten Verantwortung zwischen Bund und Land. Erst kürzlich wurden jedoch neben einigen Good Practice-Beispielen diverse Missstände in Flüchtlingsheimen der Länder bekannt.

Im März 2013 sah sich die Volksanwaltschaft zu einer Missstandsfeststellung wegen „menschenverachtenden Bedingungen“ im Asylwerberheim auf der Saualm und auch in der Pension Wernberg gezwungen. Die menschenverachtenden Lebensbedingungen hätten sich unter „vollem Wissen der zuständigen Verantwortlichen des Landes Kärnten“ abgespielt. Die Volksanwaltschaft qualifizierte die hygienischen Missstände (eine einzige Dusche und Toilette für alle BewohnerInnen), das unzumutbare Essen (teilweise verdorben, teilweise schlichtweg zu wenig) und den nichtvorhandenen Zugang zu ärztlicher Versorgung als eine Menschenrechtsverletzung. Der Flüchtlingsbeauftragte des Landes Kärnten und der damalige Landeshauptmann Dörfler hätten davon gewusst aber nichts weiter unternommen.

Auch der Rechnungshofbericht vom März 2013 zur Flüchtlingsbetreuung in drei Bundesländern thematisierte die eher spärliche Kontrolle der AsylwerberInnenheime und stellte fest, dass diverse Missstände in der Flüchtlingsbetreuung in allen drei Ländern dazu geführt hatten, dass Unterkünfte letztendlich ruhend gestellt oder geschlossen werden mussten.

Im April 2013 gab die UNHCR nach einer Reihe von stichprobenartigen Besuchen von Flüchtlingspensionen in den Bundesländern bekannt, dass die vorherrschenden Zustände in etlichen der besuchten Pensionen „schlicht mangelhaft sind“- von sanierungsbedürftigen Gebäuden, teilweise sogar mit Schimmelbefall, unhygienischen Küchen und Sanitäranlagen war die Rede. Erst im Februar 2014 geriet ein weiteres Asylwerberheim in Redlschlag/Burgenland wegen schlechter Unterbringungsbedingungen in Kritik, unter anderem wegen Schimmelbefalls.

All das zeigt, dass die fehlenden einheitlichen Standards für die Grundversorgung wiederholt zu groben Missständen führen, die die Intensität einer Menschenrechtsverletzung erreichen können. Diese treffen eine Personengruppe in besonders prekärer Lage - AsylwerberInnen sind auf die jeweiligen Heime angewiesen, verlieren die Grundversorgung wenn sie diese verlassen und  haben keine effektive Handhabe um sich gegen solche Zustände zu wehren. Daher ist es im Rahmen der Sicherstellung menschenwürdiger Grundversorgungsbedingungen dringend notwendig, dass Bund und Länder sich auf gemeinsame, verbindliche Standards in der Grundversorgung und auch bezüglich der Kontrolle dieser Standards einigen. Der Bund trägt letztendlich die europa- und völkerrechtliche Verantwortung dafür, dass im Bundesgebiet eine angemessene und menschenwürdige Versorgung und Unterbringung von AsylwerberInnen sichergestellt ist. Daher sollte die Innenministerin, welche bereits ähnliche Gespräche mit den Bundesländern in punkto Unterbringungsquoten erfolgreich geführt hat,  Gespräche zur Verhandlung gemeinsamer Mindeststandards in der Grundversorgung  einleiten. Diese Gespräche sollten im Rahmen des bereits existierenden Koordinationsrates geführt werden, bestehende Best Practice-Beispiele aus den Ländern könnten bei der Formulierung von Standards herangezogen werden.

Die Standards müssen klar formuliert sein, um nicht Spielraum für alle möglichen Ausnahmen und Interpretationen zu schaffen. Eine unabhängige Kontrolle der Grundversorgungsheime sollte ebenfalls vereinbart werden, da die Fälle der letzten Jahre immer wieder gezeigt haben, dass die Kontrolle durch ReferentInnen des Landes oft ineffizient war und bestehende Mängel nicht aufgegriffen wurden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, die Bundesländer im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art 15a B-VG umgehend zu Gesprächen einzuladen, um gemeinsame, klar ausformulierte und verbindliche Mindeststandards für die Grundversorgung sowie deren Kontrolle durch eine unabhängige Stelle zu verhandeln.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten  vorgeschlagen.