336/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wiedereinführung der Zweckwidmung in der Wohnbauförderung

 

Begründung

 

 

Jahrzehntelang garantierte die Erhaltung der Fördermittel, dass das österreichische System der Wohnbauförderung zu jeder Zeit über ausreichende Mittel verfügte. Aus Wohnbaudarlehen einlangende Rückzahlungen wurden zugunsten anderer FörderungsnehmerInnen wieder ausgegeben. Damit stand bereits ohne zusätzliche Mittel rund ein Viertel der benötigten Förderungssummen verlässlich zur Verfügung. Ergänzt wurden die Mittel jährlich im Wesentlichen durch die aus dem Wohnbauförderungsbeitrag stammenden Einnahmen.

 

Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2001 beseitigte die damalige schwarz-blaue Bundesregierung unter Mithilfe der SPÖ die Zweckwidmung der Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen. Die Grünen warnten bereits damals vor diesem unkontrollierten Griff in die „Schatztruhe der Republik“[1]. Doch die schlimmsten Befürchtungen wurden durch die Realität weit übertroffen: Bis 2003 wurden österreichweit über 10 Milliarden Euro an Forderungen aus Wohnbaudarlehen u.a. verkauft. Über 5 Milliarden dieser Erlöse wurden dem Wohnbauförderungssystem entzogen und den allgemeinen Budgets zugeführt[2].

 

Die Wohnungssuchenden sind die Opfer

 

·               Jede und jeder unselbständig Erwerbstätige zahlt von ihrem oder seinem Einkommen den Wohnbauförderungsbeitrag in Höhe von 1% (0,5% AN und 0,5% AG-Beitrag). Seit dem Finanzausgleich 2008 sind diese Beträge, die zu 80% an die Länder weiter gegeben werden, nicht einmal mehr zweckgewidmet. Die BürgerInnen des Landes haben also direkt mit ihrem Einkommen die Spielleidenschaft des niederösterreichischen Landeshauptmannes finanziert.

·               Im zehnjährigen Vergleich blieb die Wohnbauförderung nominell konstant, das heißt sie war real rückläufig. Der Anteil am BIP verringerte sich von 1,3% (1997) auf 1,0% (2004)[3].

·               Gleichzeitig stieg aber der Bedarf an neuem Wohnraum stark an. Österreichweit werden pro Jahr mindestens 10.000 Wohnungen zu wenig neu errichtet.

·               Diese Lücke wird in den folgenden Jahren noch weit größer und damit folgenreicher werden, denn: Die Wohnbauförderungsleistung konnte in den letzten Jahren nur noch durch den Zugriff auf die Substanz stabil gehalten werden, eine Finanzierbarkeit aus den laufenden Einnahmen ist nicht mehr gegeben. Damit wird in den kommenden Jahren ohne die Aufbringung zusätzlicher Mittel die Wohnbauförderung im bisherigen Ausmaß nicht mehr  möglich sein.

·               Gleichzeitig hat der Bund im Jahr 2008 seine Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel aufgegeben. Weitere Spekulationen nach Vorbild des St. Pöltner Casino „Pröll“ sind jederzeit möglich.

·               Die Folge dieser Fehlentwicklung sind drastisch steigende Preise für Miet- und Eigentumswohnungen in ganz Österreich. Wenig überraschend liegt Niederösterreich auch bei der Steigerung der Mietpreise für Wohnungen im österreichischen Vergleich an der Spitze (2011 erster Platz mit +4,5%, 2012 zweiter Platz mit +4,49%)[4]. Durch den Missbrauch der Wohnbauförderung für Finanzspekulationen wird sich die Wohnsituation für die Menschen insbesondere in Niederösterreich noch weiter verschlechtern.

 

Auch das WIFO empfiehlt in seiner Studie „Wohnbau und Wohnhaussanierung als Konjunkturmotor“ einen Ausbau der Wohnbauförderung aus sozialen, ökologischen und konjunkturellen Überlegungen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Linderung der Wohnungsnot im Rahmen des Finanzausgleichs die jahrzehntelang bewährte Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel wieder einzuführen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] Gabriela Moser in der Debatte zum FAG 2001, Sten.Prot. 52. Sitzung, S. 64

[2] Factsheets zur Wohnbauförderung Steiermark, AK Steiermark, August 2012, S. 14

[3] Benchmarking Nachhaltigkeit der Wohnbauförderung der Bundesländer, Oberhuber/Amann/Bauernfeind, FGW, Berichte aus Energie- und Umweltforschung, 32/2005, S. 3

[4] Immobilienpreisspiegel der WKO