337/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Evaluierung der indirekten Forschungsförderung -  Erhöhung der Forschungsprämie für EPUs und KMUs

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die öffentlichen Ausgaben für die indirekte Forschungsförderung – in Form der Forschungsprämie - stiegen in den letzten Jahren auf über eine halbe Milliarde Euro im Jahr 2013. Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt sich die Höhe der in Anspruch genommenen Forschungsprämie wie folgt dar[1]:

 

 

2010

2011

2012

2013[2]

Forschungsprämie (in Mio. EUR)

328,8

314,3

574,1

550

 

 

Angesichts dieser Höhe ist es umso überraschender, dass es nach wie vor kein öffentlich verfügbares Datenmaterial über die Auswirkungen der steuerlichen Begünstigungen für F&E auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen und die Steigerung der Innovationsleistung in Österreich gibt.

 

Der Rechnungshof beschreibt die Wirkung der steuerlichen Begünstigung in seinem Bericht[3] zur Transparenz von Begünstigungen im Einkommenssteuerrecht so: “Die steuerliche Forschungsförderung wirkte im Wesentlichen quotenorientiert

(möglichst hohe Zahl von Förderungsfällen); messbare qualitätsorientierte

Outputindikatoren, wie etwa die Zahl der Patente und Publikationen, die Entwicklung der Beschäftigungsdynamik in (neu gegründeten) Unternehmen oder die Zahl der Forschungskooperationen mit Wissenschaftseinrichtungen, spielten keine Rolle.”[4]


Laut Finanzministerium[5] „verfügt (das Bundesministerium für Finanzen) über kein geeignetes Datenmaterial, aus dem sich  ein  seriöser  Vergleich  zwischen  Forschungsausgaben  ohne  Forschungsprämie  und Forschungsausgaben mit Forschungsprämie ableiten ließe.“[6]  Öffentlich bekannt sind derzeit nur bruchstückhafte Fakten – z. B. dass derzeit "vier Fünftel der Forschungsprämie an Großbetriebe" ausgeschüttet werden.[7]

 

Gerade im Lichte des von der Regierung in der FTI-Strategie formulierten Ziels, dass der Anteil der privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung jedenfalls einen Anteil von 66% an der Forschungsquote bis 2020 erreichen soll, sollte höchstes Interesse an fundierten Daten zur Treffsicherheit der Instrumente und Fördermaßnahmen bestehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert,

 

·        ehest eine Evaluierung gemäß internationalen Standards der Auswirkungen der diversen steuerlichen Begünstigungen für F&E Tätigkeiten durchzuführen – unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsgröße, und Branchenzugehörigkeit und dem Zusammenspiel mit anderen (direkten) Forschungsfördermaßnahmen;

 

·        Klarheit zu schaffen, inwieweit die angestrebten Ziele durch die indirekte Forschungsförderung erreicht wurden;

 

·        die detaillierten Evaluierungsergebnisse dem Nationalrat zur Beratung bis Ende September 2014 in Form eines Berichts zuzuleiten;

 

·        die Auswirkungen einer Erhöhung der Forschungsprämie für KMUs auf 15% bei der Formulierung des Evaluierungsauftrags zu berücksichtigen."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie  vorgeschlagen.



[1] Forschungs- und Technologiebericht 2013, S. 189

[2] Forschungs- und Technologiebericht 2013, S. 189: „550 Mio EUR nach dem derzeitigen Informationsstand voraussichtlich zur Auszahlung gelangende Forschungsprämien (Schätzung BMF, April 2013; aufgrund der neu in Kraft getretenen Pflicht zur Begutachtung der für die Forschungsprämie eingereichten eigenbetrieblichen Forschungsaktivitäten durch die FFG ist die derzeitige Schätzung als „vorläufig“ anzusehen.“

[3] siehe RH Bericht zu Transparenz v. Begünstigungen im Einkommensteuerrecht/Bund 2013/3

[4] siehe RH Bericht zu Transparenz v. Begünstigungen im Einkommensteuerrecht/Bund 2013/3, S. 146

[5] Siehe Anfragebeantwortung (12305/AB) durch die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter zu der schriftlichen Anfrage (12520/J) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung

[6] Antwort des BMF auf Frage 11 – „Um wieviel Prozent erhöht die steuerliche Forschungsförderung

(Forschungsprämie) die firmeneigenen Ausgaben für F&E im Vergleich zu einer

Situation ohne Forschungsprämie?“ in Anfragebeantwortung (12305/AB) durch die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter zu der schriftlichen Anfrage (12520/J) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung

[7] APA0198 5 WI 0423 XI Di, 05.Mär 2013