339/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend modernes Minderheitenschulwesen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

 

Zur Novellierung des Volksgruppenrechts 2012 fehlt immer noch die vorgesehene Reform zur effektiven Förderung der Volksgruppen in Kultur und Sprache. Dass die Mehrsprachigkeit, die mit der Förderung von Volksgruppensprachen einhergeht, eine Chance ist, zeigt auch die steigende Anzahl an Eltern, die ihre Kinder in zweisprachige Schulen einschreiben. Für die Volksgruppen stellt der Unterricht in der Volksgruppensprache eine wichtige Ressource dar, ihre Sprachtraditionen pflegen und weitergeben zu können. Ein Ausbau des bestehenden, aber nur punktuell ausgestalteten Minderheitenschulwesens ist für den weiteren Erhalt der Sprachen als zentralem Bestandteil der Volksgruppenidentität und als Bildungschance auch für nicht-autochthone Kinder von Bedeutung.

 

Der starke Assimilationsdruck auch hinsichtlich der Sprache, dem die Volksgruppen unterliegen, macht es notwendig die muttersprachlichen Kenntnisse der Volksgruppen gezielter zu fördern. Wie von der ExpertInnengruppe „Bildung und Sprache“ im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Reform des Volksgruppenrechts im Bundeskanzleramt und vom ExpertInnenkomittee des Europarates zur Sprachencharta festgestellt wurde, gibt es noch großen Verbesserungsbedarf im Schulwesen. So gibt es derzeit Minderheitenschulgesetze für das Burgenland und für Kärnten, andere Volksgruppen (wie die slowenische Minderheit in der Steiermark, oder auch autochthone Minderheiten in Wien) haben jedoch keinen vergleichbaren Anspruch auf durchgängigen zweisprachigen Unterricht in ihrer Sprache an einer öffentlichen Schule. Ein Anspruch auf zweisprachigen Unterricht sollte allen anerkannten Volksgruppen in ihrem Siedlungsgebiet zustehen.

 

Selbst in Burgenland und Kärnten ist ein einheitlicher – also zweisprachiger, auf durchgängigem Niveau stattfindender - Unterricht von Volksschule bis zur Matura aufgrund von Systembrüchen zwischen den einzelnen Schulstufen (zB Volksschule zu Sekundarstufe eins; bzw. fehlendes Angebot in den Berufsschulen) nicht gewährleistet. Zudem fehlt ein ganzheitlicher Ansatz, der auch zweisprachige Kindergärten in den Bildungsweg miteinbezieht. Zweisprachige Kindergärten sind vielerorts nur als Privatkindergärten zu finden. Eine durchgehende zweisprachige Betreuung würde die Sprachkompetenz der Kinder stark verbessern.

 

Ebenso wären umfassendere zweisprachige Unterrichtsmaterialien, eine qualitative Ausbildung für PädagogInnen im zweisprachigen Vorschul- und Schulbereich und niedrigere Eröffnungs- und Teilungszahlen für zweisprachige Klassen wichtige Schritte, um das große Potential des Minderheitenschulwesens in Österreich auszuschöpfen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesentwürfe vorzulegen, um das Minderheitenschulwesen mit einem gesetzlich verankerten Recht aller anerkannten Volksgruppen auf durchgängige und gleichbleibend qualitätsvolle zweisprachige Bildung in Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Matura auszustatten. Damit verbunden sind flankierende Maßnahmen wie zweisprachige Unterrichtsmaterialien, eine einheitliche Ausbildung für PädagogInnen im zweisprachigen Vorschul- und Schulbereich und niedrigere Eröffnungszahlen für zweisprachige Klassen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.