344/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der für die Österreichische Gebärdensprache

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bündelgesetz zur faktischen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Österreichische Gebärdensprache

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die im Jahr 2005 erfolgte Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung ist ein wichtiges und positives Signal. Damit dieses aber im Alltag Wirkung zeigt, sind konkrete gesetzliche Bestimmungen notwendig.

Es geht vor allem um Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Wissen und Kultur, die funktionierende Kommunikation bei Behördenwegen und im Gesundheitswesen sowie generell um Vermeidung von Isolation und

Kommunikationsstörungen.

 

Die Verfassungsbestimmung lautet: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als

eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.“

 

Der Nationalrat beschloss gleichzeitig mit der Verfassungsbestimmung eine Entschließung (117/E, XXII. GP), in der es heißt:

 

 „Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen ist und nötigenfalls dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzuschlagen. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auch in Hinkunft bei hiefür in Betracht kommenden Regierungsvorlagen auf die Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen Bedacht zu nehmen.“

 

Auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 – 2020, der Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist als Maßnahme 64 eine Durchforstung der Verfahrensgesetze vorgesehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu prüfen, ob der Bedeutung der Gebärdensprache für gehörlose Menschen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Bildung und Medien, hinreichend Rechnung getragen wird. Die Ergebnisse sind dem Nationalrat in Form eines Berichtes  vorzulegen.

 

Die Bundesregierung wird außerdem  aufgefordert, in der Folge dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf  betreffend ein Bündelgesetz vorzulegen, welches die Ergebnisse dieser Prüfung umsetzt.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.