345/A XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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Antrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das StellenbesetzungsG geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das StellenbesetzungsG geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz), BGBl. I Nr. 26/1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012, wird wie folgt geändert:

 

§ 4a lautet wie folgt:

 

„(1) Ein Vertrag über die nach diesem Gesetz ausgeschriebenen Stellen, der nicht unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zustande gekommen ist, ist nichtig.

 

(2) Der Rechnungshof hat als Amtspartei Parteistellung. Der Rechnungshof ist befugt, eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit nach Abs 1 beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einzubringen.“

 

 

Begründung

 

Nicht erst seitdem der vormalige Kabinettschef von Beatrix Karl, Thomas Schützenhöfer, mit 1. Februar 2014 Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur wurde, bestehen Zweifel darüber, nach welchen Kriterien die Vergabe von Führungspositionen in staatsnahen Unternehmen erfolgt. Problematisch ist vor allem, dass die Postenvergabe freihändig durch eine einzige Person passiert und inhaltlich nicht überprüft werden kann. Dabei ist zu beachten, dass Führungsposten in 100 (!) Staatsbetrieben zu besetzen sind. Zahlungen an ausgegliederte Unternehmen machen insgesamt rund EUR 10,5 Mrd. aus (vgl. https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Ausgliederungen_und_Beteiligungen_des_Bundes_%28Okt_2012%29.pdf?3vtkfo). Das sind 13 % der jährlichen Gesamtauszahlungen des Bundes, die einem Management zur Verfügung gestellt werden, dessen Bestellung und Eignung für diese Aufgabe nicht überprüfbar ist.


Um für mehr Transparenz bei der Besetzung von Leitungsposten zu sorgen, bedarf es einer Neuregelung des Bestellungsvorganges im Stellenbesetzungsgesetz. In der derzeitigen Ausgestaltung stehen den Mitbewerbern und dem Rechnungshof keinerlei Parteirechte zu, was eine inhaltliche Überprüfung der Besetzung unmöglich macht. Das Ziel ist es, ein objektives und nachvollziehbares Verfahren zu schaffen. Eine Überprüfung ist jedoch nur möglich, wenn die Bestellung aufgrund eines Dreier-Vorschlags durch ein Expertengremium erfolgt und der Rechnungshof als unabhängige Behörde als Amtspartei legitimiert wird. Der Rechnungshof hat dann die Möglichkeit die Ausschreibungspflicht durchzusetzen. Verträge, die ohne vorangegangene ordnungsgemäße Ausschreibung abgeschlossen wurden, sind nichtig und müssen erneut ausgeschrieben werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss