346/A XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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Antrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz), BGBl. Nr. 218/1975 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 72/2013, wird wie folgt geändert:

 

1. An § 1 Abs 1 wird folgende Ziffer n) angefügt:

 

„n) Ausländer, die seit sechs Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind und über ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG oder dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100, verfügen, das die Ausübung einer Beschäftigung nicht ausschließt, oder seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind und über einen faktischen Abschiebeschutz oder ein Aufenthaltsrecht gemäß den §§ 12 oder 13 AsylG 2005 verfügen oder über ein Aufenthaltsrecht gemäß § 54 Abs. 1 Z 2 oder 3 AsylG 2005 verfügen oder gemäß § 46a FPG geduldet sind und zuletzt gemäß § 1 Abs. 2 lit. a vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgenommen waren.

 

2. § 4 Abs 1 Ziffer 1 entfällt.

 

 

Begründung

 

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt.


Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsverlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft – dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für den Asylwerber selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspektivlosigkeit, groß.

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales