348/A XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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Antrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/2013, wird wie folgt geändert:

 

An Art 70 Abs 2 werden folgende Sätze angefügt:

 

„Der Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung hat zur Feststellung der fachlichen Kompetenz eine Anhörung durch den Nationalrat voranzugehen. Die näheren Bestimmungen werden durch die Geschäftsordnung des Nationalrats getroffen.“

 

 

Begründung

 

Die Mitglieder der Europäischen Kommission haben sich gem. Art 17 Abs 7 EUV  als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments zu stellen. Durch diesen Mechanismus wird die Kompetenz der Kandidat_innen überprüft.

 

Ein solches Hearing wäre auch in Österreich zur Absicherung der Eignung potentieller Ministeramtsanwärter_innen sinnvoll, weil dadurch die Transparenz im Entscheidungsprozess gestärkt würde. Zusätzlich könnten die Anwärter_innen in diesem Rahmen ihr fachliches Wissen unter Beweis stellen, was sich unzweifelhaft positiv auf die Glaubwürdigkeit der Politik auswirken würde.

 

Dem Beispiel des Europäischen Parlaments folgend wäre auch in Österreich die Zustimmung des Nationalrats unabdingbare Voraussetzung für die Ernennung der Minister_innen.

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss