353/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend einem ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Umbau der Energieversorgungsysteme und einer Reform des EURATOM-Vertrags

 

 

Erstmals seit knapp 60 Jahren gibt es innerhalb der Europäischen Kommission dokumentierte Überlegungen, den 1957 geschlossenen Euratom-Vertrag zu reformieren. Zweck des Abkommens war es, „eine mächtige Kernindustrie“ in Europa zu schaffen, heißt es in der Präambel des Vertrags. Im Protokoll der Kommissionssitzung vom 18. Dezember 2013 zeigt sich jedoch, dass in der EU-Kommission nun die Zweifel wachsen, ob dieses politische Ziel noch zeitgemäß ist. Es bestehe ein „Interesse“ daran, eine „Anpassung“ des Euratom-Vertrages „an die neuen politischen Realitäten“ zu „prüfen“, heißt es.

 

In derselben Sitzung hat die Kommission ein vertieftes Beihilfeverfahren gegen den Ausbau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point mit geschätzten Investitionskosten von 19 Milliarden Euro eröffnet und dazu auch eine Öffentliche Konsultation Anfang März gestartet.

 

Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia betritt damit Neuland: Es ist die erste beihilferechtliche Untersuchung überhaupt im Bereich der zivilen Kernenergie. Der Artikel 2 des Euratom-Vertrags sieht vor, „Investitionen“ in die Kernenergie „zu erleichtern“ und zwar „insbesondere durch Förderung der Initiativen der Unternehmen“, die Atomanlagen bauen. Im Rahmen der aktuellen Bestimmungen kann sich die britische Regierung auf diesen Passus berufen. Wie bekannt, beabsichtigt die britische Regierung dem französischen Energiekonzern EDF für die neuen Atomreaktoren in Hinkley Point über einen Zeitraum von 35 Jahre einen Strompreis zu garantierten, der deutlich über dem aktuellen Marktpreisniveau liegt. Dies würde zu erheblichen Marktverzerrungen führen, welche NEOS strikt ablehnt.

 

Im Zuge der Diskussion um die Entwicklung, hin zu einer „low carbon economy“ haben auch andere Staaten den Ausbau der Atomkraft angekündigt, so auch zum Beispiel die Tschechische Republik. Im tschechischen Energiekonzept 2013 ist festgehalten, dass bis zum Jahr 2040 über 50 % des Stroms mittels Atomkraftwerken produziert werden soll. Demnach müssten mindestens 3 weitere Reaktoren (aktuell sind 6 Atomreaktoren in Betrieb) errichtet werden und die Laufzeit des AKW Dukovany von 30 auf 60 Jahre ausdehnt werden. Ohne staatliche Subventionen wird jedoch die Neuerrichtung nicht finanzierbar sein.

In diesem Zusammenhang sei auch auf den Entwurf des Subventionsberichtes der Europäischen Kommission verwiesen, welcher in abgeänderter Form letztlich veröffentlich wurde, wonach erneuerbare Energien im Jahr 2011 in den 27 EU-Ländern mit 30 Milliarden Euro gefördert wurden. Nukleare Anlagen wurden im selben Jahr demnach mit 35 Milliarden Euro subventioniert, fossile Kraftwerke mit 26 Milliarden Euro. Insbesondere Subventionen für Kohlekraft müssen zum Wohle des Klimaschutzes und im Sinne einer Steigerung der Kostenwahrheit abgebaut werden.

 

Mit Hinblick auf einen tatsächlich nachhaltigen Umbau der Energieversorgungssysteme, insbesondere betreffend den Ausbau Erneuerbarer Energien geht der von der Kommission am 22.Jänner 2014 vorgelegte Vorschlag zu den europäischen Energie- und Klimazielen 2030 nicht weit genug. Ein gesamteuropäisches Ziel von nur 27% bis 2030 ist aus Sicht der NEOS nicht ausreichend ambitioniert. Zudem braucht es national verbindliche Ziele, gemäß der aktuellen Regelung bis 2020, denn nur so kann gewährleistet werden, dass in allen EU-Mitgliedstaaten der Ausbau nachhaltiger, erneuerbarer Energien forciert wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung soll auf europäischer Ebene proaktiv und entschlossen dafür eintreten,

 

·        das Ziel eines nachhaltigen Umbaus der europäischen Energieversorgung konsequent zu verfolgen und sich europaweit für national verbindliche Ausbauziele erneuerbarer Energien im Rahmen der 2030 Energie- und Klimaziele einzusetzen. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen zu einer koordinierten Politik für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung verpflichtet werden.

 

·        sich für eine Reform des EURATOM-Vertrags, insbesondere eine Neudefinition der Präambel und eine Neudefinition der Vertragsinhalte einzusetzen um somit vor allem die Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Entsorgung, des Transports von spaltbarem Material, des Rückbaus von Atomkraftwerken und der Abfallbehandlung vertraglich zu verankern.

 

·        dass das Wettbewerbsregime der Europäischen Union im Rahmen des Elektrizitätsbinnenmarktes strikte und konsequente Anwendung findet, und auch für das Betreiben von Atomkraftwerken uneingeschränkte Gültigkeit hat und dass seitens der Europäischen Union alles unternommen wird, um Dumping im Bereich der Strompreise zu verhindern.

 

·        dass staatliche Subventionen für den Bau und Betrieb von Kohlekraftwerken abgebaut werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.