355/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erleichterung der thermischen Sanierung von kommunalen Nicht-Wohnbauten (WGG) durch Ausdehnung der Regeltätigkeit Gemeinnütziger Bauvereinigungen

 

 

 

In der Art. 15a B-VG über „über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen“ (2008) haben sich Länder und Gemeinden dazu verpflichtet, im Bereich der öffentlichen Gebäude umfassende thermisch-energetische Sanierungen umzusetzen (Art. 13). Die Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) verfolgt dieselbe Richtung. Gem. Art. 5 (Vorbildcharakter  der  Gebäude  öffentlicher Einrichtungen) muss jeder Mitgliedsstaat dem 1. Jänner 2014 dafür sorgen, dass jährlich 3% der Gesamtfläche der in seinem Eigentum befindlichen Gebäude thermisch saniert werden.

 

Ein derartiger Impuls kann nur die erforderlichen Ergebnisse liefern, wenn dem öffentlichen Sektor und insbesondere die Gemeinden professionelle Unterstützung angeboten wird.

 

Energie-Contracting als Kombination von technischen Dienstleistungen zur thermisch-energetischen Gebäudesanierung gekoppelt mit Finanz- und Garantiedienstleistungen ist ein vielversprechender Ansatz. Dazu sind neue Konzepte erforderlich, um größere Volumina in größerer Tiefe und höherer Qualität einfacher sanieren zu können. Die Einbeziehung des gemeinnützigen Wohnungssektors kann dies leisten. In diesem Bereich ist die Einsparfinanzierung von Sanierungen gesetzlich normiert und bereits seit langem in Anwendung. Der Sektor verfügt über umfangreiches technisches Know-how in der thermischen Sanierung. Überdies besteht aufgrund langjähriger Kooperation ein Naheverhältnis zwischen Kommunen und Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV). Die derzeit am Markt agierenden Contracting-Unternehmen bieten hochqualitative Dienstleistungen im Bereich der Haustechnik und könnten so gemeinsam mit den GBV Sanierungsmaßnahmen in die Wege leiten.

Auf diese Weise soll es Gemeinden ermöglichen werden, mit moderaten Beiträgen aus den kommunalen Budgets die Sanierung ihrer Gebäudebestände voranzutreiben.

 

Eckpunkte des Modells

 

·               Energetische (Haustechnik) und thermische (Gebäudehülle) Sanierungen;

·               Umsetzung mittels eines neuartigen Contracting-Verfahrens;

·               Funktionale Ausschreibungen, die sich neben den bestehenden Contracting-Anbietern auch an GBV wenden sollen; Initiierung von Kooperationsmodellen;

·               Finanzierung über Energieeinsparungen, Eigenmittel der Eigentümer (Kommunen) und Kapitalmarktinstrumente; ggf. Unterstützung durch übergeordnete Gebietskörperschaften.

·               Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle in Kooperation mit dem Finanzierungssektor (Wohnbaubanken) und der öffentlichen Hand (Eigenmittel der Kommunen, bestehende Förderungen/Garantien durch die Länder);

·               Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. Finanzierbarkeit derartiger Maßnahmen durch Wohnbaubanken; finanzielle Unterstützung im Rahmen der Wohnbauförderung, z.B. durch Garantien);

 

Das Modell der Nutzung des Instrumentariums des Contractings unter Einbeziehung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und der Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle gilt unter ExpertInnen als vielversprechend. Es wird die Ansicht vertreten, dass damit Umsetzungsschwächen bisher praktizierter Contracting-Modelle überwunden werden können und seine Verbreitung gesteigert werden kann. Das Projekt könnte wertvolle Impulse für kommende Klima- und Energiefonds - Programme liefern.

 

·                Durch diese Investition werden Gemeinden künftig aufwandsmäßig finanziell entlastet --> Verbesserung der Verschuldenssituation der Gemeinden.

·               Kein zusätzlicher Mehraufwand für die Gebietskörperschaften zu erwarten.

·               Durch lokale Emission von Wohnbauanleihen "Geld wird in meiner Gemeinde / Stadt investiert" hohe Sicherheit für Anleger.

·               Ankurbelung der lokalen Bauwirtschaft dringend erforderlich wg. deutlichem Auftragseinbruch.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung wird aufgefordert, durch eine Novellierung des WGG die Regeltätigkeit der GBV auf die Sanierung von kommunalen Nicht-Wohnbauten auszudehnen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.