356/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wettebewerbsgleichheit durch einheitliche CSR-Regeln

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Corporate Social Responsibility („CSR“) ist die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen dazu, über gesetzliche Mindeststandards hinaus soziale, ökonomische und ökologisch nachhaltige, menschenrechtskonforme und diskriminierungsfreie Aktivitäten und Maßnahmen in der Unternehmensführung zu gewährleisten. CSR bezweckt die Einbeziehung all jener Personen, die durch das Handeln des Unternehmens betroffen sind bzw. dieses beeinflussen können (Stakeholder), in die Unternehmensstrategie.

Menschenrechte sind eine der Grundfesten des CSR Prinzips und würden z.B. den nachweislichen Ausschluss von Zwangs- oder Kinderarbeit in der Wert­schöpfungskette eines Unternehmens bedeuten. CSR kann durch ihre menschenrechtliche Komponente wesentlich zur Verbesserung menschenrechtlicher Standards in Österreich, vor allem aber auch zur Verbesserung von menschen­rechtlichen Arbeits- und Sozialstandards im Ausland durch Aufbau von wirtschaftlichem Druck beitragen. Dazu bräuchte es aber zuallererst ein einheitliches und schlagkräftiges CSR-Konzept, das in Österreich immer noch nicht existiert.

Die Förderung eines pro-aktiven CSR-Konzepts war im letzten Regierungsüber­einkommen vorgesehen, hat aber keine verwertbaren Ergebnisse geliefert. Der CSR-Dialog ist immer noch durch eine uneinheitliche und kontroverse Diskussionslandschaft bestimmt: Es gibt keine einheitliche Plattform bzw. Arbeitsgemeinschaft, in der alle Stakeholder vertreten sind bzw. deren Anliegen berücksichtigt werden. Das verhindert ein pro-aktives und gemeinsames Vorgehen, wie z.B. bei der Erarbeitung eines einheitlichen und ausgewogenen CSR-Kriterienkatalogs, der sowohl wirtschaftliche, ökologische als auch soziale bzw. menschenrechtliche Dimensionen berücksichtigt.

Um CSR zu einem tatsächlich funktionierenden Konzept zu machen, muss es einheitliche Kriterien für all jene Unternehmen geben, die CSR betreiben wollen. Nur durch Schaffung eines verbindlichen CSR-Kriterienkatalogs und einer einheitlichen Zertifizierung durch objektive Stellen wird sichergestellt, dass dort wo CSR draufsteht auch CSR drin ist. Ansonsten besteht große Gefahr, dass CSR zum hohlen Marketinginstrument ohne wirkliche Inhalte (sog. „green washing“) verkommt. Um willkürliche Selbstverleihung von CSR-Preisen zu vermeiden muss Wettbewerbsgleichheit durch verbindliche CSR-Spielregeln anhand der Möglichkeit einer externen Zertifizierung hergestellt werden. Jene Unternehmen, die sich für CSR entscheiden, sollen das nach klaren, verbindlichen Kriterien tun und ihre Tätigkeit extern evaluieren lassen, sowie einer klar geregelten Berichtspflicht unterliegen.

Die Untersuchung „CSR in Österreich“ des Instituts für Internationales Management der Uni Graz 2008 hat klar gezeigt, dass verbindliche Kriterien und externe Evaluierung von österreichischer Unternehmen explizit gewünscht werden:

Zwei Drittel der Unternehmen halten die Verbreitung von best-practice und öffentliche Auszeichnung durch CSR Preise für nicht ausreichend um gesellschaftliche Unternehmensverantwortung zu fordern, 20% sind der Meinung, dass es Unternehmen nicht selbst überlassen bleiben darf, ob und wie sie über ihre sozial und ökologisch relevanten Aktivitäten berichten.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Einbeziehung aller bisher am Österreich-Dialog beteiligten CSR-Stakeholder zur Erarbeitung eines verbindlichen CSR-Kriterienkatalogs zu installieren, der wirtschaftliche, ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien definiert, und deren Ziel die Schaffung eines extern zertifizierbaren CSR-Gütesiegels spätestens bis zum Jahr 2015 ist.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.