358/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Open Data in Österreich

 

 

Durch Open Data, also u.a. die Abwesenheit von Copyright, Patenten oder Ähnlichem, sollen Daten für die Öffentlichkeit maschinenlesbar unter freien Lizenzen wie Creative Commons CC-BY oder gemeinfrei zugänglich gemacht werden. Der Gesellschaft sollen so im Interesse der Allgemeinheit ohne Einschränkung nicht-personenbezogene Datenbestände zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich nur Datenbestände, die keinen Personenbezug zulassen (Anonymisierung im Bedarfsfall) sowie keine Daten, die der nationalen Sicherheit schaden könnten.

 

Die Nutzung, Weiterverbreitung und freie Weiterverwendung soll so bspw. für Statistiken, wissenschaftliche Publikationen, Lehrmaterial, medizinische Forschungsergebnisse uvm. ermöglicht werden. Zur Verfügung gestellt sollen diese Daten nach Möglichkeit nicht nur von öffentlichen Stellen wie Hochschulen oder der Verwaltung. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen, NGOs und weitere Stellen sollten die Vorteile von Open Data für sich und die Allgemeinheit sehen und nach Möglichkeit Daten einspeisen.

 

Um eine entsprechende Nutzung und automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen ist es nötig, dass diese Daten in maschinenlesbarer Form unter einer freien Lizenz wie Creative Commons CC-BY oder gemeinfrei zur Verfügung gestellt werden. Hierzu müssen offene Standards bei den Schnittstellen und der Software verwendet werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Transparenz und Partizipation zu ermöglichen. Die dafür nötigen offenen Standards wurden bereits von der Verwaltungskooperation Cooperation OGD Österreich erarbeitet (http://www.ref.gv.at/Veroeffentlichte-Informationen.2774.0.html) und sorgen auf data.gv.at dafür, dass bereits über 1100 Datensätze im Sinne von Open Data zur Verfügung stehen, welche wiederum in 231 Anwendungen zusätzliche Wertschöpfung bringen.

 

Durch Open Data wird die Forschung erleichtert und befördert sowie Innovationspotential freigesetzt, z.B. für Start-ups, was insbesondere in einem rohstoffarmen Land wie Österreich essentiell ist. Unser Rohstoff sind Bildung, Forschung und Innovation.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat baldmöglichst einen Gesetzentwurf zum „Open Data Konzept“ im Kompetenzbereich des Bundes vorzulegen. Der rechtliche Rahmen zur Umsetzung dieses Konzepts soll darin festgeschrieben werden, sodass Daten in öffentlicher Hand, durch die kein Personenbezug hergestellt werden kann und deren Offenlegung nicht der nationalen Sicherheit schaden, maschinenlesbar, unter freien Lizenzen wie Creative Commons CC-BY oder gemeinfrei, unbürokratisch und kostenlos über Standard-Schnittstellen für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.