363/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend gesetzliches Verbot der Belieferung von Pflegeheimen mit Arzneimitteln durch den Großhandel

 

Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP im Kapitel Gesundheit ist die Direktbelieferung von Pflegeheimen mit Arzneimitteln durch den Pharmazie-Großhandel geplant. Dies soll zukünftig stattfinden, obwohl die öffentlichen Apotheken seit vielen Jahrzehnten ein zuverlässiger Partner bei der Versorgung der Pflegeeinrichtungen vor Ort sind. Schnelle Hilfe, umfangreiche Beratung, individuelle Anfertigung und eine garantierte 24 Stunden-Versorgung sind Grundlage dieser jahrzehntelangen Partnerschaft zwischen Pflegeheimen und Apotheken. Gegen das Wohl der betroffenen Patienten soll dieses bewährte System nun über Bord geworfen werden.

 

Durch die Direktbelieferung durch den Pharmaziegroßhandel ist eine massive Verschlechterung der qualitativen Arzneimittelversorgung der Pflegeheimbewohner zu befürchten. Da der Großhandel über keine ausgebildeten Pharmazeuten verfügt, kann er Pflegeheime und Patienten nicht beraten. Gleichzeitig kann er auch die kurzfristige Bereitstellung von dringend benötigten Arzneimitteln vor Ort nicht sicherstellen. Auch die garantierte 24 Stunden Versorgung an 365 Tagen im Jahr kann der Pharmaziegroßhandel nicht gewährleisten. Auch die individuelle Herstellung von Arzneien für den einzelnen betroffenen Patienten entfällt bei einer Übernahme der Versorgung durch den Pharmaziegroßhandel vollständig.

 

In diesem Zusammenhang bietet die geplante Direktbelieferung von Pflegeheimen mit Arzneimitteln durch den Pharmazie-Großhandel ausschließlich Verschlechterungen für die dortigen Patienten und sollte daher untersagt bleiben.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, damit die Direktbelieferung von Pflegeheimen mit Arzneimitteln durch den Pharmaziegroßhandel und damit unter Umgehung der öffentlichen Apotheken vor Ort, weiterhin untersagt bleibt.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.