364/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.03.2014
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Ulrike Weigerstorfer,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung zum TTIP nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses

Seit Monaten wird zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika das größte Globalisierungsabkommen der Welt verhandelt. Unter dem Namen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) soll ein freier und fairer Warenaustausch beschlossen werden. Den Startschuss dafür gab der US-Präsident Barack Obama, um die marode amerikanische Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Der geplante Freihandelsvertrag soll gleichsam ein Ersatzprogramm für Konjunkturprogramme werden, die die USA nicht auf Schiene gebracht haben. Bis heute wurden weder das nationale Parlament in Österreich noch Volksvertretungen in anderen EU-Staaten über den aktuellen Verhandlungsstand informiert, geschweige denn die Bevölkerung über die zu erwarteten Veränderungen aufgeklärt.

Die wenig durchgesickerten Teilergebnisse dieser intransparenten Verhandlungen lassen wenig Optimismus aufkommen. So scheinen die europäischen Verbraucher hier offensichtlich die Leidtragenden zu werden. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder auch Chemikalien gelten in den USA solange als unbedenklich, bis ein nachweisbarerer Schaden eingetreten ist. Erst dann muss in den USA das Produkt vom Markt genommen werden. In der EU gilt hingegen das so genannte Vorsorgeprinzip, bei dem Firmen nachweisen müssen, dass ihre Produkte ungefährlich sind. Es steht zu befürchten, dass dieses Vorsorgeprinzip nicht gehalten werden kann, da es aus Sicht der USA als „unwissenschaftlich“ gilt. Dementsprechend könnte das TTIP zum Einfallstor für GVO ebenso wie für Hormonfleisch und Chlorhühner werden.

Aber auch die Gefahr einer generellen Nach-unten-Nivellierung europäischer Standards und Normen, wie Bestimmungen im Arbeitsrecht, beim Konsumentenschutz, beim Klimaschutz, bei Sozialstandards, bei Lebensmittelstandards, bei Regelungen bezüglich des Umgangs mit der Atomkraft und anderer Bereiche, scheint durch TTIP gegeben zu sein. Ein derartiges Freihandelsabkommen würde daher zu einem Ungleichgewicht zwischen europäischen und US-amerikanischen Unternehmen führen. Davon profitieren würden vor allem US-Unternehmen aufgrund der weniger strengen Auflagen. Dies könnte in weiterer Folge auch zu einer Abwanderung europäischer Betriebe in die USA führen.

Besonders brisant scheint die aus dem TTIP resultierende parallele Rechtsebene. So genannte „Investitionsschutzklauseln“ sollen es Konzernen ermöglichen, ganze Staaten zu klagen, wenn sie einen Wettbewerbsnachteil vermuten. Die Klage selbst muss über so genannte Schiedsgerichte eingebracht werden, welche an die Stelle nationaler Gerichte treten. Damit entlarvt sich dieses Freihandelsabkommen aber selbst. Hierbei geht es nicht um den Abbau von Zöllen, nicht die Konsumenten stehen im Mittelpunkt, sondern einzig und allein die Interessen der globalisierten Konzerne. Es wäre daher wichtig, die Inhalte dieses Abkommens auch der Bevölkerung zugänglich zu machen. Eine solche weitreichende Materie darf nicht versteckt im geheimen Kämmerchen von einigen wenigen beschlossen werden. Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, was genau in dem Abkommen steht und ist nach Vorliegen der Verhandlungsergebnisse auch zu fragen, ob sie diesen weiteren Schritt der Globalisierung wirklich mittragen möchte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, nach Vorliegen der Verhandlungsergebnisse zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP) dem Nationalrat einen Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung über dieses Abkommen vorlegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.