367/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Ing. Norbert Hofer, DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsatzsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren

 

 

Seit Jahren gibt es die Forderung nach einer Umsatzsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren. Dass es Handlungsbedarf gibt, weiß man schon lange, so wurde beispielsweise bereits in der XXI. GP (!) die Petition 27/PET betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Rettungsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften vom SP-Abgeordneten Anton Heinzl eingebracht und bereits im Jahr 2002 behandelt.

Auch die FPÖ hat die Umsatzsteuerrückvergütung bereits mehrfach gefordert, so u.a. im Dezember 2008 mit dem Antrag 196/A(E) des Abg. Ing. Norbert Hofer betreffend Mehrwertsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten der Feuerwehr oder im Juni 2013 im Antrag 1044/UEA des Abg. Mag. Roman Haider betreffend konkreter Maßnahmen für Österreichs Freiwillige.

Am 30. Jänner 2014 hat der burgenländische Landtag eine Entschließung betreffend einer nachhaltigen Sicherung des burgenländischen Feuerwehrwesens gefasst, in der die Landesregierung aufgefordert wird, alles zu unternehmen, um „… an die Bundesregierung und den Nationalrat heranzutreten, die Angleichung der Feuerwehren an Rettungsorganisationen hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Anschaffung bei Einsatzgeräten umzusetzen.“

In Österreich sind derzeit mehr als 3,3 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

Die Finanzierung der Hilfsorganisationen erfolgt in der Regel über Spenden und Förderungen von Ländern und Gemeinden. Bei der Anschaffung größerer Geräte, die für den Einsatz benötigt werden, gibt es oft Spendenaktionen, an denen sich die Einwohner der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise der jeweiligen Region stets gerne beteiligen, um die Organisationen zu unterstützen und einen Beitrag für die eigene Sicherheit zu leisten. Es ist allerdings völlig unverständlich und inakzeptabel, wenn Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen bei der Anschaffung der betreffenden Geräte zusätzlich - wie insbesondere durch die Umsatzsteuer - belastet werden. Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr übernehmen Aufgaben, die sonst die öffentliche Hand zu tragen hätte; jede angeschaffte Gerätschaft kommt daher auch der öffentlichen Hand zugute.


Deshalb ist im Sinne der Allgemeinheit und zur Unterstützung in Krisen- und Katastrophenfällen ein Fiskalmodell zu schaffen, das für den Ankauf von für den Einsatz notwendigen Geräten durch Feuerwehren und Rettungshilfsorganisationen eine Umsatzsteuerrückvergütung vorsieht.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Angleichung der Feuerwehren an Rettungsorganisationen hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Anschaffung bei Einsatzgeräten sicherstellt.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.