368/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Bernhard Themessl

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Modernisierung der Gewerbeordnung – Beispiel Nageldesigner

 

 

„Die österreichische Gewerbeordnung stand einst im Zeichen der wirtschaftlichen Freiheit. Heute steht sie vor allem für strenge – und zahlreiche – Zugangsbeschränkungen.“ Diesem in der Tageszeitung „Die Presse“ am 29.12.2012 nachzulesenden Befund über die Reglementierungen und bürokratischen Hürden, denen die heimischen Unternehmer ausgeliefert sind, ist nichts hinzuzufügen.

Von den insbesondere seitens der ÖVP angekündigten wirtschaftlichen „Entfesselungs“-bestrebungen, ist bis dato nichts zu bemerken.

 

Nach wie vor besteht eine Vielzahl von unverständlichen Einschränkungen beim Zugang zu unternehmerischer Tätigkeit.

Ein Beispiel dafür sind die Nageldesigner, denen es nur erlaubt ist, Fingernägel zu modellieren und zu lackieren, da das entsprechende Teilgewerbe gemäß der Teilgewerbe-Verordnung § 21 auf das Modellieren von Fingernägeln beschränkt ist.

Wollen sie genau diese Tätigkeit an Fußnägeln durchführen, benötigen diese eine entsprechende Zusatzausbildung.

 „Wenn sie die Fußnägel lackieren möchten, müssen sie einen extra Kurs für das Design von Fußnägeln machen“, so Margit Riebenbauer von der Wiener Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure. Dann können sie ein zweites Teilgewerbe anmelden, was laut Riebenbauer rund 360 Euro kostet.

Ob tatsächlich Bereitschaft besteht, hier Änderungen herbeizuführen, darf bezweifelt werden. So stellte die Generalsekretärin der WKO Anna Maria Hochhauser in Zusammenhang mit der Frage der Notwendigkeit von Reformen im Bereich der Gewerbeordnung fest, dass  „Ausbildungs- und Zugangsvorschriften laufend hinterfragt und auch angepasst werden, wenn es sachlich gerechtfertigt ist. „Aber grundsätzlich ist es so, wie es ist, in Ordnung.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die geeignet ist, bestehende nicht nachvollziehbare Tätigkeitsbeschränkungen im Bereich des Nageldesigns zu beseitigen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie.