369/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten KO Strache, Dr. Rosenkranz, Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter

betreffend Beschaffung von ballistischen Schutzwesten für die Exekutive

 

 

Ein Schusswechsel im Februar 2011 in Hirtenberg in Niederösterreich kostete einem Exekutivbeamten das Leben, ein weiterer wurde verletzt. Vor diesem Hintergrund versprach die damalige Bundesministerin für Inneres den Ankauf von ballistischen Schutzwesten.

 

Derzeit stehen rund 4.500 Schutzwesten für ca. 26.000 Exekutivbeamte zur Verfügung. Bei den schon jetzt in den Funkwägen verwendeten Schutzwesten handelt es sich um schwere, unhandliche und auch nicht unter der Dienstkleidung zu tragende Schutzwesten. Auch ist die vorhandene Größe zum Teil für Frauen ein Problem.

 

Damals war geplant weitere 6.000 Stück zu kaufen. Diese neuen Schutzwesten hätten, laut Homepage des Bundesministeriums für Inneres, die Polizistinnen und Polizisten vor Angriffen mit Schusswaffen schützen, die erforderliche Bewegungsfreiheit gewährleisten und einen möglichst hohen Tragekomfort bieten sollen. In jedem der rund 2.400 Streifenfahrzeugen hätten je zwei Schutzwesten mitgeführt und 1.200 Stück den Polizeiinspektionen zugewiesen werden sollen.

 

Leider wurde der Ankauf der Schutzwesten nicht umgesetzt.

 

Am 17. September 2013 sagte Bundeskanzler Faymann während der Wahlkonfrontation 2013 in ORF 2 dem Bundesparteiobmann Strache zum Thema Beschaffung von Schutzwesten für die Exekutive seine Unterstützung zu.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit unserer Exekutivbeamten ballistische Schutzwesten, die für den täglichen Gebrauch geeignet sind, unter der Uniform getragen werden können und vor Angriffen mit Schusswaffen schützen, für jeden Exekutivbediensteten im Jahr 2014 beschafft werden.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.