380/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag. Beate Meinl-Reisinger,

Kollegin und Kollegen

betreffend Reform der Schulverwaltung

 

Das österreichische Schulsystem braucht eine grundlegende Reform, die mit dem derzeit parteipolitisch besetzten Bildungsbereich gründlich aufräumt.

 

Das bestehende System fördert die parteipolitische Vereinnahmung der Schulen aufgrund von Strukturen, die vor Doppelgleisigkeiten und Kompetenzzersplitterungen nur so strotzen, was einschlägige Studien sogar wissenschaftlich nachweisen:

"Die Funktionen im österreichischen Schulsystem sind auf die verschiedenen Verwaltungsebenen derart verteilt, dass eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleistet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungskompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedlichen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals." (Ökonomische Bewertung des österreichischen Bildungswesens — Studie des IHS im Auftrag des BMUKK 2007)

„Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output) gekennzeichnet. (…). Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar. Die Gründe liegen vor allem in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden. Dies führt zu unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen und so zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage.“ (Rechnungshof Arbeitsgruppe Verwaltung Neu – Schulverwaltung, Zusammenfassung, Wien 2009)

 

Auch die OECD kritisiert seit Jahren die Tatsache, dass das Geld bei den Schülern nicht ankommt, sondern im System versickert. Laut der letzten umfassenden OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ betragen die Ausgaben für Schüler_innen bzw. für Student_innen in Österreich von der Volksschule bis zur Hochschule kaufkraftbereinigt pro Kopf durchschnittlich 12.285 USD (OECD-Durchschnitt sind 9.252 USD), das sind 9.669 EUR jährlich.

Output in Zahlen: der Anteil der Hochschulabsolventen an der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren beträgt in Österreich nur 19%, im OECD-Schnitt 31%.

Seit Jahren ist dieser Zustand den Verantwortlichen bekannt, dennoch wir der Status Quo weiterhin einzementiert.

Um eine effiziente und effektive Leistungserbringung in den Schulen der Zukunft sicherstellen zu können, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, folgende Punkte in Form eines Gesetzesvorschlages an den Nationalrat so rasch wie möglich zu übermitteln:

  1. Kompetenzvereinfachung: Das Schulwesen, einschließlich die Elementarpädagogik, wird in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund übertragen;
  2. Alle Pädagoginnen und Pädagogen, einschließlich Elementarpädagog_innen,  werden mit einem modernen, leistungsorientierten, einheitlichen Dienst- und Besoldungsrecht zu Bundesbediensteten;
  3. Die Schulaufsicht in der bestehenden Form wird abgeschafft, die Aufgaben werden in ein österreichweites Schul-Qualitätsmanagement (Qualitätssicherungsagentur) überführt und an moderne Herausforderungen angepasst;
  4. Die Schulstandorte erhalten vollständige Autonomie und Verantwortung in Fragen der Bestellung ihrer Schulleiter_innen und ihres Personalmanagements;

5.    Schulleiter_innen werden aufgrund von Managementzusatzqualifikationen nach öffentlichen Hearings von Lehrer_innen, Eltern, Schüler_innen und Gemeinde oder privatem Trägerverein gemeinsam gewählt und auf Zeit bestellt;

6.    Art. 81a Abs.3 lit.a B-VG, der den Parteienproporz in allen Kollegien der Bezirks- Landes und Stadtschulräten vorsieht, wird ersatzlos gestrichen, damit ausschließlich objektivierte Auswahlverfahren (wie bei jeder vernünftigen Besetzung) zur Anwendung kommen können;

7.    Die Schulsprengel werden im Sinne einer freien Schulwahl abgeschafft.“

 

Wien, am 24.04.2014

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss verlangt.