387/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Wurm

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend gesetzliche Regelung des Vertriebs von Tabakwarenersatzprodukten wie E-Zigaretten und E-Shishas  

 

Seit 5 Jahren gibt es ein neues Produkt am Markt, die E-Zigarette. 2007 wurde dieses Produkt im Abgrenzungsbeirat des Gesundheitsministeriums „systemwidrig“  als Arzneimittel deklariert und den Apotheken zugesprochen. Damals gab es noch keine ausgereiften und damit tatsächlich sicheren Produkte. Dies hat sich seither gravierend geändert hat. Im TPD II Verfahren der EU wurde dieses Thema aber ebenfalls nicht geregelt und nur eine Empfehlung formuliert. (20 ml Nikotin auf 100ml)

Diese einschlägigen Produkte sind jedoch umsatzmäßig in den letzten zwei Jahren international enorm explodiert. Zuwachsraten von 160  Prozent sprechen eine eindeutige Sprache. In der Schweiz ist der Marktanteil bei den Rauchwaren schon bei 20 Prozent angelangt.

Diese Entwicklung steht  nun auch in Österreich bevor und hat zur Folge, dass der Rauchwarenumsatz abnehmen wird und  im gleichen Ausmaß  die E-Zigarette zunehmen wird,  was zu negativen Auswirkungen im Bereich des Gesundheits-und Jugendschutz führen wird.

Die Tabakindustrie wappnet sich bereits und baut unter enormen Aufwand auf dieses Produkt.( Z.B. baut Phillip Morris in Italien ein eigenes Werk). Diese Produkte würdendann außerhalb des Gesundheits- und Jugendschutzes vertrieben werden und wären damit unkontrollierbar. Gleichzeitig sind E-Zigarretten unbesteuert, somit werden dem Bundeshaushalt zukünftig jährliche Steuereinnahmen  von 500 – 800 Mio  Euro drohen

Auch die neu am Markt  vertriebenen E-Shishas, das sind E-Zigaretten ohne Nikotin, sind im Moment gesetzlich völlig ungeregelt. Es ist für die Konsumenten unverständlich, dass Schoko- und Kaugummi-Zigaretten verboten sind, um Kinder und Jugendliche nicht zum Rauchen zu verführen, aber E-Shishas erlaubt sind.

 


Der Vertrieb dieser  Produkte sollte ebenfalls erst gegenüber Konsumenten ab dem Erreichen des 16 .Lebensjahres erlaubt sein und ebenfalls nur über Trafiken. Diese  unterliegen bereits jetzt strengen Jugendschutz- und Gesundheitsregeln.. In den Standesregeln der Trafikanten haben sich diese bereits jetzt verpflichtet diese E-Shishas erst ab 16 Jahre zu verkaufen.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die Regelungen einer gesundheitspolitisch und jugendschutzrechtlich kontrollierbaren Vertriebsschiene für nikotinhaltige E-Zigaretten und nichtnikotinhaltigen E-Schismas ausschließlich über die lizensierten Tabaktrafiken  zum Inhalt hat. Gleichzeitig soll diese Regierungsvorlage die Grundlage für eine eigene E-Zigaretten und E-Shishas-Abgabe beinhalten, damit auch ein Beitrag  über den Konsum dieser Genussmittel für die Finanzierung des Gesundheitswesens eingebracht werden kann .“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.