390/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzliche Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeit in den Kollektivverträgen als wirksame Maßnahme zur Verringerung der Einkommensschere

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Österreich weist nach Eurostat-Vergleich mit 23,4% den zweithöchsten Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern in Europa auf. Die branchen- und berufsspezifische Segmentierung des Arbeitsmarkts erklärt diesen Unterschied nur zum Teil. Neben der Tatsache, dass mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen den Wiedereinstieg erschweren, werden in vielen frauendominierten Branchen wie Gastronomie oder Handel die Elternkarenzzeiten nicht oder nicht ausreichend als Vordienstzeiten angerechnet. Im Gegensatz dazu werden in vielen KVs die Zeiten des Präsenz- und Zivildiensts während desselben Dienstverhältnisses aber sehr wohl als Berufsjahre gewertet.

 

In wenigen Kollektivverträgen werden zwar seit kurzem Elternkarenzen in irgendeiner Form berücksichtigt, meist sind diese Regelungen aber nicht ausreichend. So wird mit wenigen Ausnahmen nur die erste Elternkarenz (bzw. das erste Kind) angerechnet, und nur innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses (und nicht auch bei Dienstgeberwechsel). Zudem finden die Anrechnungen nur in Bezug auf die Kündigungsfrist, den Kranken-Entgeltanspruch und das Jubiliäumsgeld statt. Das Höchstmaß dieser Ansprüche ist zudem sehr unterschiedlich geregelt: es reicht von 10 Monaten bis zu 22 Monaten. Die Anrechnung auf Vordienstzeiten bzw. auf die Lohnvorrückung ist überhaupt nur in wenigen KVs zu finden. Hier müssen daher rahmenrechtliche Verbesserungen der KVs ansetzen.

 

Gerade in frauendominierten Branchen, die durch eine hohe Teilzeitarbeit und Fluktuation gekennzeichnet sind, werden Frauen durch die Nicht-Anrechnung der Elternkarenz zusätzlich benachteiligt, und die Einkommensschere durch fehlende Anrechnungen als Vordienstzeiten vergrößert. Von einer Anrechnung der Elternkarenz als Vordienstzeiten würden jedenfalls alle Eltern profitieren, die Karenz in Anspruch genommen haben.


 

Dies wäre eine wichtige Maßnahme zur Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und eine Unterstützung für Familien. Entsprechend den Grünen Vorstellungen könnte nach dem ersten Lebensjahr des Kindes ein Rechtsanspruch auf Betreuung geltend gemacht werden.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine tatsächlich in Anspruch genommene Elternkarenz von bis zu einem Jahr als Vordienstzeit bzw. bei Lohneinstufungen berücksichtigt wird. Dies soll unabhängig von der vorangegangenen Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. einem allfälligen Dienstgeberwechsel gelten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.