395/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz: UN-Kinderrechtekonvention

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der UN-Generalversammlung angenommen. Konventionen entwickeln sich weiter, so wurden die Zusatzprotokolle zur Ächtung der Beteiligung von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie beschlossen.


193 Staaten haben die UN-Kinderrechtekonvention ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflichtet. Ein Rekord, den kein anderer Menschenrechtsvertrag erreicht hat. Bisher gab es aber nur eine eher schwache Kontrollmöglichkeit: Die Staaten müssen dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig zu ihrer Umsetzung der Kinderrechte berichten wie aktuell Österreich. Alle anderen zentralen Menschenrechtsübereinkommen, wie zum Beispiel die Frauenrechtskonvention, verfügen über ein zusätzliches Kontrollinstrument: die Individualbeschwerde
[1].

25 Jahre nach Implementierung von eigenständigen Rechten in einer Konvention für alle Kinder und Jugendliche, soll nun auch die Möglichkeit der Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten umgesetzt werden. Das 3. Fakultativprotokoll wurde im Dezember 2011 von der UN-Generalversammlung beschlossen.
Die Ratifizierung ermöglicht Einzelpersonen oder auch Gruppen von Geschädigten und Betroffenen, sich an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf wenden zu können, wenn der nationale Instanzenweg aller Rechtsmittel erschöpft wurde.


Kinder sind Träger ihrer eigenen Rechte. Um diese Position zu stärken, ist es notwendig so rasch als möglich das 3. Zusatzprotokoll zu ratifizieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, dem Nationalrat das zu ratifizierende 3. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] http://www.kinderhabenrechte.at/index.php?id=18