395/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 29.04.2014
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Parlamentarische Materialien
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz: UN-Kinderrechtekonvention
BEGRÜNDUNG
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der UN-Generalversammlung angenommen. Konventionen entwickeln sich weiter, so wurden die Zusatzprotokolle zur Ächtung der Beteiligung von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie beschlossen.
193 Staaten haben die UN-Kinderrechtekonvention ratifiziert und sich damit zur
Umsetzung verpflichtet. Ein Rekord, den kein anderer Menschenrechtsvertrag
erreicht hat. Bisher gab es aber nur eine eher schwache
Kontrollmöglichkeit: Die Staaten müssen dem UN-Ausschuss für die
Rechte des Kindes regelmäßig zu ihrer Umsetzung der Kinderrechte
berichten wie aktuell Österreich. Alle anderen zentralen Menschenrechtsübereinkommen,
wie zum Beispiel die Frauenrechtskonvention, verfügen über ein
zusätzliches Kontrollinstrument: die Individualbeschwerde[1].
25 Jahre nach Implementierung von eigenständigen Rechten in einer
Konvention für alle Kinder und Jugendliche, soll nun auch die
Möglichkeit der Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten
umgesetzt werden. Das 3. Fakultativprotokoll wurde im Dezember 2011 von der
UN-Generalversammlung beschlossen.
Die Ratifizierung ermöglicht Einzelpersonen oder auch Gruppen von
Geschädigten und Betroffenen, sich an den UN-Ausschuss für die Rechte
des Kindes in Genf wenden zu können, wenn der nationale Instanzenweg aller
Rechtsmittel erschöpft wurde.
Kinder sind Träger ihrer eigenen Rechte.
Um diese Position zu stärken, ist es notwendig so rasch als möglich
das 3. Zusatzprotokoll zu ratifizieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der
zuständige Bundesminister für Europa, Integration und
Äußeres, wird aufgefordert, dem Nationalrat das zu ratifizierende 3.
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur
Beschlussfassung vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.