397/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Fairness beim sozialen Wohnbau“

 

Der soziale Wohnbau ist für die Menschen da, die ihn unbedingt benötigen!

Die Mieten müssen hier auch tatsächlich niedrig sein und auch bleiben. Ältere und bedürftige Menschen, junge Menschen sowie Familien mit Kindern mit nur geringen finanziellen Mitteln, haben damit ein Vorrecht für den Bezug dieser Wohnungen.

 

Im Abstand von jeweils fünf Jahren sollte daher eine Überprüfung der finanziellen Situation der Menschen vorgenommen werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen noch gegeben sind.

Um die soziale Durchmischung insbesondere im sozialen Wohnbau zu gewährleisten, sollte es hier für Menschen, die mehr verdienen, eine Kaufoption geben. Niemand, der mehr verdient, sollte aus seiner Wohnung ausziehen, jedoch in ein Mietkaufmodell für seine Wohnung wechseln müssen.

 

Dieses Modell beendet damit die Problematik der vererbten Sozialwohnungen und schafft den Leistungsanreiz, für sich selbst, für Nachkommen oder Verwandte bleibende Werte zu schaffen. Die Gemeinden wiederum generieren finanzielle Mittel für neue soziale Wohnbauvorhaben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass Sozialwohnungen österreichweit ausschließlich sozial bedürftigen Personen zur Verfügung gestellt werden dürfen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.