399/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch“

 

Weltweit leiden Blinde und sehbehinderte Menschen unter einer wahren Büchernot, da nur ein sehr geringer Prozentsatz der veröffentlichten Literatur in einer ihnen zugänglichen Form verfügbar ist, also in Braille-Schrift, Großdruck oder als Hörbuch.

 

Ein großes Hindernis barrierefreie Bücher zu erstellen, ist ein weithin veraltetes Urheberrecht. In vielen Ländern hindert ein restriktives Urheberrecht die Blindenverbände daran, dass barrierefreie Kopien von Büchern angefertigt werden, die auf keine andere Weise zugänglich sind.

 

Eine diesbezügliche Änderung sieht der im Juni 2013 abgeschlossene „Vertrag von Marrakesch“ vor. Mit diesem sollen die rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Außerdem sieht der Vertrag vor, zusätzliche Ausnahmeregelungen für Blinde und zugleich einen grenzüberschreitenden Transfer barrierefreier Bücher zu ermöglichen.

(Vertragstext unter http://www.wipo.int/wipolex/en/wipo_treaties/details.jsp?treaty_id=843)

 

Dieser Vertrag bietet die Voraussetzung für eine weltweite Vernetzung der Literatur-Versorgung. Er kann jedoch nur in Kraft treten, wenn er von mindestens 20 Staaten ratifiziert wird. Das ist derzeit keineswegs der Fall. Festzuhalten ist ferner, dass im Falle des Inkrafttretens des Vertrages auch nur blinde/sehbehinderte Leser in jenen Staaten von den neuen Regelungen profitieren, die den Vertrag ratifiziert haben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, sich für die Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch einzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.