404/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bekämpfung von Energiearmut

Steigende Strom- und Heizkosten bringen immer mehr Haushalte in Zahlungs-schwierigkeiten. Nach Schätzungen der E-Control und der Caritas waren im vergangenen Jahr – je nach zugrunde gelegter Definition - 170.000 bis 313.000 Menschen in Österreich von Energiearmut betroffen. Insbesondere die Heizkosten entwickeln sich zu einem steigenden Kostenfaktor.

In der öffentlichen Debatte ist von „Energiearmut“ die Rede, ohne dass der Begriff hinlänglich definiert ist. In Großbritannien gilt als energiearm, wer mehr als 10 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die energetische Grundversorgung („Energieexistenzminimum“) aufbringen muss, das trifft auf ca. 14 Prozent der britischen Haushalte zu.

In den vergangenen Jahren hat endlich erste Ansätze einer wissenschaftlichen und systemischen Auseinandersetzung mit dem Thema Energiearmut eingesetzt. So etwa wurden im Rahmen einer Studie des Instituts für Empirische Sozialforschung (IFES) im Auftrag der E-Control für die 931 Haushalte befragt wurden, sind hochgerechnet rund 2,5 Prozent der österreichischen Haushalte energiearm, das sind rund 90.000 Haushalte (rund 170.000 Personen). Nach Angaben der Caritas waren im vergangenen Jahr sogar 313.000 Menschen in Österreich von Energiearmut betroffen. Demnach ist unbestritten: Energiearmut ist Thema. Doch zeigen die signifikanten Diskrepanzen der Ergebnisse und Angaben zur Betroffenheit auch, dass es an einer einheitlichen Definition in Österreich mangelt.

Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf, wer sowohl auf politischer als auch auf administrativer Ebene für Fragestellungen hinsichtlich Energiearmut zuständig ist – sowohl auf Ebene der Bundesministerien, als auch zwischen Bund und Bundesländern.

Die fehlende Definition und statistische Erfassung der Haushalte in Österreich erschwert die Einsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Lösung des Problems und Sicherstellung einer energetischen Grundversorgung.

Dennoch stehen aus Sicht von NEOS zwei wesentliche Bereiche außer Zweifel, um die Betroffenheit deutlich zu mildern: Zum einen Maßnahmen im Bereich der thermischen Sanierung sowie der Energieeffizienz, und zum anderen Energieberatungsleistungen, als integrativer Bestandteil des bestehenden sozialen Beratungsangebots.

Rund 60 Prozent des gesamten Gebäudebestandes in Österreich sind sanierungsbedürftig; die Sanierungsquote liegt bei dabei aktuell unter einem Prozent (vgl. Lelkes/Zólyomi 2010, IPCC 2007, Brunner et al. 2011). Vor allem einkommensschwache Menschen leben häufig in Gebäuden mit unzureichender thermischer Isolierung. Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie bietet Möglichkeiten, entsprechende Maßnahmen im sozialen Wohnbau und bei energiearmen Haushalten zu setzen und entsprechende Verpflichtungen auch gesetzlich zu verankern. Zudem sollte das Thema Energie/Energieberatung Bestandteil der Ausbildung diverser Sozialberufe werden.

Zudem werden im Rahmen der durch die Bundesländer ausgezahlten Heizkostenzuschüsse jährlich rund 25 Millionen Euro – im wahrsten Sinne des Wortes – „verbrannt“. Hier braucht es gemeinsame Anstrengungen des Bundes mit den Ländern, die Unterstützungsleistungen nachhaltig umzubauen. In Wien wurden bereits erste Schritte gesetzt, um den Umstieg von Geld- hin zu Sachleistungen zu vollziehen. Auch der Stromhilfefonds der Caritas ist aus Sicht der NEOS ein positives Beispiel.

Wünschenswert wäre eine bundesweit akkordierte Stärkung der Beratungs- und Sachleistungen, mit der klaren Zielsetzung nachhaltige Lösungen (Maßnahmen der thermischen Sanierung. Heizsystemumstieg) möglich zu machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden in Einvernehmen mit weiteren verantwortlichen Mitgliedern der Bundesregierung ersucht,

 

·        Eine nationale Definition von Energiearmut zu erarbeiten und fest zu legen;

·        die Betroffenheit von Energiearmut im Rahmen des nationalen Armutsbericht zu dokumentieren und zu analysieren, sowie die Einleitung entsprechender Schritte für die dadurch erforderliche Datenerfassung durch die Statistik Austria.

·        die Möglichkeit gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie (Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu nutzen, um im Rahmen der nationalen Umsetzung des Artikels 7, einen bestimmten Prozentsatz (mindestens 5%) bei energiearmen Haushalten und im sozialen Wohnbau umzusetzen;

·        einer stärkeren Integration des Themas „Energieeffizienz und Energieberatung“ in den Ausbildungs-Curriculum von Sozialberufen zu prüfen.

·        in Abstimmung mit den Landes-Sozialreferent_innen bundesweit einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut zu setzen, insbesondere durch die Umschichtung von Finanzmitteln von reinen Transferleistungen (Heizkostenzuschuss) zu Sachleistungen."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.