407/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.04.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend den verpflichtenden Einbau von Thermostatventilen

Heizkosten machen etwa 80 Prozent der gesamten Energiekosten eines Haushaltes aus. Wenn man daher den Energieverbrauch senken möchte, so ist es unumgänglich, im Bereich der Heizkosten anzusetzen. Österreichweit gibt es in etwa 25 Millionen Heizkörper, davon zeigt circa jeder dritte Heizungsregler eine weit überschrittene Einsatzdauer. Das führt in weiterer Folge dazu, dass die Heizkosten ansteigen. Als erster Schritt einer thermischen Sanierung wäre es daher ein großer Schritt, die überalterten Heizungsregler gegen so genannte Thermostatventile auszutauschen. So sind beispielsweise in unserem Nachbarland Deutschland bereits seit den 1980er Jahren Thermostatventile verpflichtend bei thermischen Haussanierungen einzubauen. Aber auch in Italien, Polen, der Ukraine oder Russland gelten ähnliche Bestimmungen. Die Kosten für eines dieser Ventile liegen bei rund 30 Euro. Wenn man davon ausgeht, dass in einem durchschnittlichen Haushalt fünf bis sechs Heizkörper vorhanden sind, lägen die Kosten für die neuen Thermostatventile inklusive Wechsel durch den Heizungsinstallateur bei etwa 400 Euro. Die jährliche Heizkostenersparnis kann dabei bis zu 15 Prozent betragen. Damit würden sich die Einbaukosten in wenigen Jahren amortisieren. Von diesen Investitionen würden insbesondere Klein- und Mittelbetriebe profitieren, da diese die Wechsel durchführen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der zum einen der Einbau von Thermostatventilen bei thermischen Sanierungsmaßnahmen normiert und zum anderen die volle steuerliche Absetzbarkeit der dadurch entstehenden Kosten bzw. eine entsprechende Negativsteuerwirkung sichergestellt wird.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.