412/A XXV. GP
Eingebracht am 30.04.2014
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird wie folgt geändert:
1. § 135 lautet:
"Beginnend mit dem 1. Jänner 2015
vermindern oder erhöhen sich die in § 33 Abs. 1 angeführten Betragsgrenzen
jedes Jahr jeweils ab dem 1. Jänner in dem Maß, das sich aus der
Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich
verlautbarten Jahresdurchschnittswerts des Verbraucherpreisindex 2010 des
jeweils vorvergangenen Jahres gegenüber dem Indexwert 107,9 (Durchschnittswert
des Jahres 2013) ergibt. Bei der Berechnung der neuen Betragsgrenzen sind
Beträge, die einen halben Euro nicht übersteigen, auf den nächstniedrigeren
ganzen Euro abzurunden und Beträge, die einen halben Euro übersteigen,
auf den nächsthöheren ganzen Euro aufzurunden. Der Bundesminister
für Finanzen hat die geänderten Betragsgrenzen jeweils
unverzüglich nach Verlautbarung des Jahresdurchschnittswerts des
Verbraucherpreisindex 2010 im
Bundesgesetzblatt kundzumachen."
In Österreich steigen zahlreiche Gebühren, Mieten und auch die Löhne mit der Teuerung. Die Einkommensgrenzen für die jeweiligen Lohn- und Einkommenssteuersätze bleiben hingegen gleich. Durch diesen Effekt steigt auch ohne offizielle Anhebung die Abgabenlast laufend an.
Zuwächse der Bruttoeinkommen werden teilweise von der Inflation kompensiert und können dazu führen, dass bei einer (nominellen) Lohnerhöhung Einkommensteile des Steuerzahlers in eine höhere Progressionsstufe rutschen, und dem Steuerzahler nach Abzug der Inflation real weniger bleibt als im Jahr zuvor.
Diese indirekte Abgabenerhöhung soll durch eine automatische Indexierung bzw. Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen für die Steuersätze künftig vermieden werden.
In 17 von 34 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist eine vergleichbare Indexierung bereits implementiert.
In formeller Hinsicht wird verlangt, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss