413/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Österreichische Initiativen für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran

 

 

BEGRÜNDUNG

 

"Wir werden nun alle unsere Kräfte darauf richten, dass wir jene Länder, die die Todesstrafe weiter anwenden, davon überzeugen, dass sie diese endlich abschaffen oder zumindest als ersten Schritt ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe einführen. Zu diesem Zweck wird sich Österreich im Herbst dieses Jahres neuerlich aktiv an den Vorbereitungen in der UNO-Generalversammlung für eine Initiative der weltweiten Ächtung der Todesstrafe beteiligen", so Außenminister Sebastian Kurz in einer Aussendung vom 27. März 2014 nach der Veröffentlichung aktueller Zahlen von Amnesty International über die Verhängungen und Durchführungen der Todesstrafe weltweit. 2013 verzeichnete Amnesty International Hinrichtungen in 22 Staaten im Vergleich zu 21 im Jahr 2012. Weltweit wurden im Jahr 2013 mindestens 778 Exekutionen bekannt[1], was einen Anstieg von 15% im
Vergleich zu den 682 bekannten Vollstreckungen im Vorjahr bedeutet. Mindestens 1925 Menschen (2012: 1722) in 57 Ländern wurden zum Tode verurteilt.


Seit dem Amtsantritt von Präsident Rohani stiegen im Iran die Exekutionszahlen im Jahr 2013 auf 500 Personen an. Im Jahr 2012 waren es im Vergleich 371. Trotz immenser westlicher Bemühungen scheint es so, als ob sich die Lage der Menschen- und Frauenrechte und die Lage der Inhaftierten und zum Tode verurteilten Menschen im Iran unter Präsident Rohani nicht verändert. Gegenüber dem Westen zeigt sich die iranische Führung offen und gesprächsbereit. Im Land selbst scheint von dieser Entspannung und Offenheit nichts zu spüren zu sein.

Die UNO-Sonderberichterstatter für Folter, willkürliche Hinrichtungen und Gewalt gegen Frauen haben im März 2014 den Iran aufgefordert, die Anwendung der Todesstrafe auszusetzen. In einem gemeinsamen Bericht zuhanden des UNO-Menschenrechtsrates zeigen sie sich über den exzessiven Einsatz der Todesstrafe beunruhigt. Im heurigen Jahr alleine sollen schon 176 Personen hingerichtet worden sein. Die Sonderberichterstatter weisen in ihrem Bericht zudem darauf hin, dass die Todesurteile sehr oft unter Missachtung der grundlegendsten Rechte der Angeklagten verhängt werden und die Verurteilten kaum die Möglichkeit haben, die Urteile anzufechten[2].

Es wird berichtet, dass Anfang März im Gefängnis von Isfahan eine junge Frau gehängt wurde, obwohl sie ihre Unschuld bis zuletzt beteuert hat. Farzaneh Moradi, die im Alter von 15 Jahren gegen ihren Willen verheiratet wurde, hatte zwar zuerst zugegeben, ihren Ehemann ermordet zu haben, hatte ihr Geständnis später aber widerrufen. Auf ihren Widerruf seien die zuständigen Gerichte dann aber nicht eingegangen. Der Uno-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran, Ahmed Shaheed, erklärte, Farzaneh sei anscheinend vom Mörder ihres Gatten mit dem Hinweis darauf, dass eine Minderjährige kaum mit einer langen Gefängnisstrafe rechnen müsse, dazu überredet worden, die Tat auf sich zu nehmen.

Die meisten Todesurteile wurden im Iran in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Drogendelikten verhängt. Westliche Beobachter und iranische Oppositionelle weisen aber darauf hin, dass Exekutionen auch als politisches Druckmittel eingesetzt werden, um Andersdenkende einzuschüchtern. Es werden weiterhin regierungskritische JournalistInnenen, MenschenrechtsaktivistInnen und Angehörige religiöser Minderheiten verfolgt. Der UNO-Sonderberichterstatter für den Iran beziffert die Zahl politischer Gefangener auf mindestens 900.

Als Beispiel der totalitären Vorgehensweise soll der aktuell Mitte April passierte Gewaltvorfall, wahrscheinlich mit Toten und Schwerverletzten, dargestellt werden: Am Donnerstag, den 17. April 2014 wurden laut Amnesty International und Medienberichten im sogenannten Trakt 350 des berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnisses politische Gefangene brutal angegriffen. Der Angriff durch Revolutionswächter, Geheimdienstmitarbeiter und Angehörige der Spezialgarde des Gefängnisses dauerte angeblich fünf Stunden an. Die Sorge gilt den Verletzten. Eine unabhängige Prüfung dieser Vorfälle und die Sicherstellung der Versorgung der Insassen des Gefängnisses sind international gefordert.

Symptomatisch für den Iran ist die Tatsache, dass der Sonderberichterstatter weiterhin nicht einreisen kann. Seinen diesjährigen Bericht musste er aufgrund von Interviews mit IranerInnen in Drittländern machen[3].

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert,

 

  1. die Initiativen der Vereinten Nationen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe, in Umsetzung der EU-Leitlinien, gemeinsam mit den EU-PartnerInnen, sowie in bilateralen Gesprächen mit Nachdruck voranzutreiben und sich in allen damit befassten Gremien auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird – insbesondere in den Vorbereitungen, Verhandlungen, Gesprächen und Abstimmungen im Zusammenhang mit der UN-Generalversammlung im Herbst 2014;
  2. gemeinsam mit den EU-PartnerInnen sowie in bilateralen Gesprächen, gegenüber dem Iran auf die Einhaltung des völkerrechtlichen Vertrages „UN-Zivilpakt“ - insbesondere von Artikel 6 Absatz 2 und 5 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - zu drängen, damit Todesurteile nicht mehr aufgrund von Straftaten ausgesprochen werden, die keine schwersten Verbrechen im Sinne dieser Vorschrift sind, und damit zur Tatzeit Minderjährige nicht mehr hingerichtet werden;
  3. gemeinsam mit den EU PartnerInnen sowie in bilateralen Gesprächen die iranische Regierung aufzufordern, die UN-Resolution für ein weltweites Moratorium von Hinrichtungen im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizieren und darauf zu drängen, dass alle zum Tode Verurteilten begnadigt werden:
  4. die iranische Regierung aufzufordern, die Einreise des UNO-Sonderbeauftragten für den Iran, Ahmed Shaheed, zuzulassen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.

 



[1]In den 778 Exekutionen sind noch nicht die mehreren Tausend Hinrichtungen enthalten, die Schätzungen zufolge in China stattgefunden haben. Amnesty International veröffentlicht seit 2009 keine Daten mehr zu Hinrichtungszahlen in China, weil derartige Informationen dort als Staatsgeheimnis gelten. 

[2] http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/die-uno-fordert-moratorium-1.18263491

[3] http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/die-uno-fordert-moratorium-1.18263491