413/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 30.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Alev Korun, Freundinnen und Freunde
betreffend Österreichische Initiativen für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran
BEGRÜNDUNG
"Wir
werden nun alle unsere Kräfte darauf richten, dass wir jene Länder,
die die Todesstrafe weiter anwenden, davon überzeugen, dass sie diese endlich
abschaffen oder zumindest als ersten Schritt ein Moratorium für die
Vollstreckung der Todesstrafe einführen. Zu diesem Zweck wird sich
Österreich im Herbst dieses Jahres neuerlich aktiv an den Vorbereitungen
in der UNO-Generalversammlung für eine Initiative der weltweiten
Ächtung der Todesstrafe beteiligen", so Außenminister Sebastian
Kurz in einer Aussendung vom 27. März 2014 nach der Veröffentlichung
aktueller Zahlen von Amnesty International über die Verhängungen und
Durchführungen der Todesstrafe weltweit. 2013 verzeichnete Amnesty
International Hinrichtungen in 22 Staaten im Vergleich zu 21 im Jahr 2012.
Weltweit wurden im Jahr 2013 mindestens 778 Exekutionen bekannt[1], was einen Anstieg von 15% im
Vergleich zu den 682 bekannten Vollstreckungen im Vorjahr bedeutet. Mindestens
1925 Menschen (2012: 1722) in 57 Ländern wurden zum Tode verurteilt.
Seit dem Amtsantritt von Präsident Rohani stiegen im Iran die
Exekutionszahlen im Jahr 2013 auf 500 Personen an. Im Jahr 2012 waren es im
Vergleich 371. Trotz immenser westlicher Bemühungen scheint es so, als ob
sich die Lage der Menschen- und Frauenrechte und die Lage der Inhaftierten und
zum Tode verurteilten Menschen im Iran unter Präsident Rohani nicht
verändert. Gegenüber dem Westen zeigt sich die iranische Führung
offen und gesprächsbereit. Im Land selbst scheint von dieser Entspannung und
Offenheit nichts zu spüren zu sein.
Die UNO-Sonderberichterstatter für Folter, willkürliche Hinrichtungen und Gewalt gegen Frauen haben im März 2014 den Iran aufgefordert, die Anwendung der Todesstrafe auszusetzen. In einem gemeinsamen Bericht zuhanden des UNO-Menschenrechtsrates zeigen sie sich über den exzessiven Einsatz der Todesstrafe beunruhigt. Im heurigen Jahr alleine sollen schon 176 Personen hingerichtet worden sein. Die Sonderberichterstatter weisen in ihrem Bericht zudem darauf hin, dass die Todesurteile sehr oft unter Missachtung der grundlegendsten Rechte der Angeklagten verhängt werden und die Verurteilten kaum die Möglichkeit haben, die Urteile anzufechten[2].
Es wird berichtet, dass Anfang März im Gefängnis von Isfahan eine junge Frau gehängt wurde, obwohl sie ihre Unschuld bis zuletzt beteuert hat. Farzaneh Moradi, die im Alter von 15 Jahren gegen ihren Willen verheiratet wurde, hatte zwar zuerst zugegeben, ihren Ehemann ermordet zu haben, hatte ihr Geständnis später aber widerrufen. Auf ihren Widerruf seien die zuständigen Gerichte dann aber nicht eingegangen. Der Uno-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Iran, Ahmed Shaheed, erklärte, Farzaneh sei anscheinend vom Mörder ihres Gatten mit dem Hinweis darauf, dass eine Minderjährige kaum mit einer langen Gefängnisstrafe rechnen müsse, dazu überredet worden, die Tat auf sich zu nehmen.
Die meisten Todesurteile wurden im Iran in den
letzten Jahren im Zusammenhang mit Drogendelikten verhängt. Westliche
Beobachter und iranische Oppositionelle weisen aber darauf hin, dass
Exekutionen auch als politisches Druckmittel eingesetzt werden, um
Andersdenkende einzuschüchtern. Es werden weiterhin regierungskritische
JournalistInnenen, MenschenrechtsaktivistInnen und Angehörige
religiöser Minderheiten verfolgt. Der UNO-Sonderberichterstatter für den
Iran beziffert die Zahl politischer Gefangener auf mindestens 900.
Als Beispiel der totalitären Vorgehensweise soll der
aktuell Mitte April passierte Gewaltvorfall, wahrscheinlich mit Toten und
Schwerverletzten, dargestellt werden: Am Donnerstag, den 17. April 2014 wurden
laut Amnesty International und Medienberichten im sogenannten Trakt 350 des
berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnisses politische Gefangene brutal
angegriffen. Der Angriff durch Revolutionswächter, Geheimdienstmitarbeiter
und Angehörige der Spezialgarde des Gefängnisses dauerte angeblich
fünf Stunden an. Die Sorge gilt den Verletzten. Eine unabhängige
Prüfung dieser Vorfälle und die Sicherstellung der Versorgung der
Insassen des Gefängnisses sind international gefordert.
Symptomatisch für den Iran ist die Tatsache, dass der
Sonderberichterstatter weiterhin nicht einreisen kann. Seinen diesjährigen
Bericht musste er aufgrund von Interviews mit IranerInnen in Drittländern
machen[3].
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.
[1]In den 778 Exekutionen sind noch nicht die mehreren Tausend Hinrichtungen enthalten, die Schätzungen zufolge in China stattgefunden haben. Amnesty International veröffentlicht seit 2009 keine Daten mehr zu Hinrichtungszahlen in China, weil derartige Informationen dort als Staatsgeheimnis gelten.
[2] http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/die-uno-fordert-moratorium-1.18263491
[3] http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/die-uno-fordert-moratorium-1.18263491