415/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten

 

Das AMA Gütesiegel gewährleistet bis heute keine Garantie auf Gentechnikfreiheit. Um die Konsumenten jedoch eindeutig auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in den Lebensmitteln hinzuweisen, sollte es eine Kennzeichnung in drastischer Form auf den Lebensmitteln geben, welche analog der Kennzeichnung auf Tabakwaren ausgestaltet sein sollte.

Die derzeitige Lebensmittelkennzeichnung sowohl durch staatliche Gütesiegel, als auch durch private Handelsfirmen führen zu einer massiven Verunsicherung und Verwirrung der Konsumenten. Daher scheint es sinnvoll, sich auf wenige, aber dafür effektive und klar ersichtliche Symbole zu einigen.

Gerade im Gentechnikbereich wissen wir, dass weit über 90 % der Bevölkerung Gentechnik in Lebensmitteln ablehnt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit sowie dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der - analog zur Kennzeichnung von Tabakwaren - eine Kennzeichnungspflicht für mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigten Lebensmitteln und für Produkte von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, umgesetzt wird.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.