416/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wurm, Kickl, Ing. Hackl, Rauch, Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Gebührenstopp für Konsumenten bis 2018

 

Seit dem Jahr 1990 sind nach seiner Auswertung der Statistik Austria die Preise in Österreich um 167,6 Prozent gestiegen. Dies bedeutet gleichzeitig einen massiven Kaufkraftverlust für die österreichischen Konsumenten, denn die Gehälter oder Pensionen sind in dieser Zeitspanne nicht im gleichen Ausmaß gestiegen.

 

 

 

Inflation

 

 

Inflationsrate

Veränderung des VPI 1

Preisentwicklung 1

Index 1990=100

Kerninflation 2                                   Harmonisierter

VPI 3

Veränderung in %

Veränderung in %

1990

3,3

100,0

.

2,8

1991

3,3

103,3

.

3,2

1992

4,1

107,5

.

3,5

1993

3,6

111,4

.

3,2

1994

3,0

114,7

.

2,7

1995

2,2

117,3

.

1,7

1996

1,9

119,5

.

1,7

1997

1,3

121,1

1,1

1,2

1998

0,9

122,2

1,2

0,8

1999

0,6

122,9

0,7

0,5

2000

2,3

125,7

0,9

2,0

2001

2,7

129,1

2,3

2,3

2002

1,8

131,5

2,0

1,7

2003

1,3

133,2

1,3

1,3

2004

2,1

136,0

1,6

2,0

2005

2,3

139,1

1,5

2,1

2006

1,5

141,2

1,3

1,7

2007

2,2

144,3

1,9

2,2

2008

3,2

148,9

2,4

3,2

2009

0,5

149,6

1,5

0,4

2010

1,9

152,5

1,2

1,7

2011

3,3

157,5

2,8

3,6

2012

2,4

161,3

2,3

2,6

2013

2,0

164,5

2,3

2,1

2014

1,9

167,6

2,1

1,9

2015

1,9

170,8

1,9

1,9

1 Verbraucherpreisindex auf nationaler Berechnungsgrundlage                                             2 ohne Energie und unverarbeitete  Nahrungsmittel

3 HVPI: europaweit standardisierter  Verbraucherpreisindex

Quelle: STATISTIK AUSTRIA, WIFO                                                                                                                      Stand: März 2014

 

Nettojahreseinkommen von unselbständig erwerbstätigen Frauen und Männern im Zeitvergleich

Nettojahreseinkommen (Median) in Euro

Einkommensdifferenz 
in %

 

Frauen und Männer

Frauen

Männer

 

Unselbständig Erwerbstätige insgesamt1)2)

 

1997

14.579

11.281

16.899

33,2

 

1998

14.686

11.283

17.139

34,2

 

1999

14.929

11.417

17.492

34,7

 

2000

15.401

11.803

18.067

34,7

 

2001

15.533

11.964

18.258

34,5

 

2002

15.709

12.163

18.497

34,2

 

2003

15.867

12.273

18.752

34,6

 

2004

16.124

12.644

19.068

33,7

 

2005

16.626

13.073

19.598

33,3

 

2006

16.918

13.333

20.006

33,4

 

2007

17.376

13.651

20.573

33,6

 

2008

17.756

14.005

21.064

33,5

 

2009

18.333

14.658

21.684

32,4

 

2010

18.366

14.768

21.786

32,2

 

2011

18.529

14.938

21.984

32,1

 

2012

18.842

15.221

22.374

32,0

 

 

 

Um diese Entwicklung zu stoppen, soll auf Bundesebene ein völliger Gebührenstopp für Konsumenten bis 2018, d.h. dem Ende dieser Legislaturperiode zum Inhalt hat. Gleichzeitig soll in einer 15a-Vereinbarung mit den Ländern ein entsprechender Gebührenstopp auch für die Länder und Gemeinden umgesetzt werden.  Der entsprechende Einnahmenentfall soll durch eine Reduktion der EU-Nettobeiträge nach Brüssel sowie Verwaltungseinsparungen bedeckt werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die einen völligen Gebührenstopp auf Bundesebene für Konsumenten bis zum Ende dieser Legislaturperiode zum  Inhalt hat. Darüber hinaus soll diese Regierungsvorlage auch die Grundlage für eine 15a B-VG Vereinbarung zum Inhalt haben, die einen solchen Gebührenstopp ebenfalls  für die Länder und Gemeinden vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.