418/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.04.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verhinderung von Scheinanmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern  

 

Generell steht der Arbeitsmarkt am Bau in Österreich unter starkem Druck. So ist die Arbeitslosigkeit am Bau in den letzten fünf Jahren um 36,3 Prozent angestiegen, bei Bauarbeitern aus EU-Mitgliedsstaaten sogar um 98,8 Prozent, bei jenen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten immerhin um 45 Prozent zwischen 2008 und 2013.

Dazu kommt, dass 2012 und 2013 jeweils rund 30.000 Arbeitnehmer aus den übrigen EU-Staaten im Baugewerbe nach Österreich „entsendet“ worden sind, und so zusätzlich österreichische Arbeitnehmer verdrängt haben.

Damit nicht genug, nimmt die illegale Beschäftigung von Ausländern insgesamt immer mehr zu. So hat etwa die Finanzpolizei in den letzten drei Jahren insgesamt allein 24.524 Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eingebracht. Nach der Gastronomie mit 8.528 aufgegriffenen illegalen Beschäftigten folgt das Baugewerbe mit 5.063 bereits an zweiter Stelle. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Tag für Tag, vor allem an den Wochenenden warten Ausländer am sogenannten „Arbeiterstrich“ in der Triesterstraße/ Wien-Favoriten, in der Brünnerstraße/Wien-Floridsdorf oder in Wien-Ottakring, auf die Aufnahme einer illegalen Beschäftigung.

Die Finanzpolizei ist gegen diese Art der Anbahnung der illegalen Beschäftigung nahezu machtlos. Denn die Verfolgung von oft bis zu 200 Ausländern, die nach und nach von Transportfahrzeugen auf die verschiedenen Baustellen gebracht werden, überfordert die Finanzverwaltung. Es fehlen Dienstposten und Einsatzpläne, die zum tatsächlichen Aufgriff und Erfolg führen.

Dazu kommt, dass die illegale Beschäftigung von nicht angemeldeten Ausländern am Bau nur eine Seite der kriminellen Medaille ist. Dazu kommt sehr oft noch die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung bei Scheinfirmen, die keinen einzigen Tag in Folge ihre Beiträge an die Sozialversicherung abliefern.  Dafür erhalten Ausländer, einen Versicherungsschutz im Krankheitsfall - oder  bei Unfällen, die sie bei ihrer tatsächlichen, aber illegalen Beschäftigung erleiden. Gleichzeitig ist auch die gesamte Familie versichert.

Ein Schattenwirtschaftskarussell beginnt. Diese Firmen werden nach wenigen Wochen oder Monaten wieder gelöscht und das Spiel beginnt bei einer neuen Firma von vorne. Die Gebietskrankenkassen bleiben auf geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen sitzen, die sie sich dann wieder vom Insolvenzentgeltfonds holen, - bezahlen tut dies alles wieder der österreichische Steuer- und Beitragszahler.

Ein vor Jahren von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse eingeführtes Risiko-Analyse-Tool(RAT), das geeignet ist, dieses Schattenwirtschaftskarussell effizient zu verfolgen, wird nur partiell bzw. regional eingesetzt. Dadurch verhindert man dass die Schattenwirtschaft in diesem Bereich effektiv bekämpft wird.

 

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die bei einer Insolvenz von Scheinfirmen den Anspruch der Gebietskrankenkassen aus den Mitteln des Insolvenz-Endgeldfonds zukünftig ausschließt. Gleichzeitig soll diese Regierungsvorlage den bundesweiten verpflichtenden Einsatz des  Risiko-Analyse-Tools(RAT)  im Rahmen der Sozialversicherungsträger vorsehen, damit der Missbrauch des Sozialversicherungssystems durch Scheinanmeldungen unterbunden wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.