419/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.04.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend der Bemühungen der österreichischen Bundesregierung im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung von Nuklearwaffen

 

BEGRÜNDUNG

 

Mehr als zwanzig Jahre nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation und ungeachtet zahlreicher Rüstungskontrollabkommen erscheint heute die Wahrscheinlichkeit einer nuklearen Explosion, irgendwo in der Welt - ob beabsichtigt oder versehentlich - größer als in Zeiten des Kalten Krieges. Während biologische und chemische Massenvernichtungswaffen in den vergangenen Jahrzehnten durch internationale Abkommen gebannt werden konnten, blieb eine entsprechende Entwicklung bei den Nuklearwaffen aus. Die etablierten Nuklearwaffenstaaten haben bis heute die zentrale Bedingung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV), atomar abzurüsten, nicht umgesetzt. Verhandlungen für ein Verbotsabkommen werden von ihnen noch immer mit Verweis auf nationale Sicherheitsbedenken blockiert.

Seit Inkrafttreten des NVV am 5. März 1970 sind zu den etablierten Nuklearwaffenstaaten USA, Russland, China, Vereinigtes Königreich und Frankreich mit Indien, Pakistan, Nordkorea und wahrscheinlich Israel vier weitere Staaten hinzugekommen, die Atomwaffen besitzen. Gegenüber dem Iran gibt es die Befürchtung, dass auch dort an der Entwicklung einer Atombombe gearbeitet wird. Das Aufkommen immer neuer Atomwaffenstaaten setzt das NVV-Regime zunehmend unter Druck und droht allmählich das Ordnungssystem insgesamt zu zerstören. Mit jedem neuen Atomwaffenstaat steigen das Unsicherheitsgefühl der übrigen Staaten und der Wunsch weiterer Staaten sich nuklear aufzurüsten. Zudem steigt mit jedem weiteren Staat, der über Kernwaffen und das entsprechende Knowhow für die Produktion verfügt, die Gefahr, dass Waffen und Wissen an weitere Staaten aber auch an nichtstaatliche Akteure weitergegeben werden.

In diesem Zusammenhang muss auch die weltweit zunehmende zivile Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung äußerst kritisch gesehen werden, denn sie begünstigt ebenfalls die Weiterverbreitung von radioaktiven Materialien und Atomtechnologien. Mit fortschreitender Proliferation wächst somit die Wahrscheinlichkeit, dass die stärkste aller Massenvernichtungswaffen eines Tages auch zum Einsatz kommen könnte und es erhöht sich die Gefahr des nuklearen Terrorismus.

Der Nutzen von Atomwaffen steht damit in keinem Verhältnis zu den enormen Gefahren und Risiken. Jüngste Studien haben noch einmal deutlich gemacht, dass der Einsatz von Nuklearwaffen nicht nur katastrophale humanitäre Konsequenzen für die Menschen im direkten Umfeld der Detonation hätte. Selbst ein relativ kleiner, regional begrenzter Einsatz von Nuklearwaffen hätte verheerende Auswirkungen auf das Weltklima und auf Gesundheit, Nahrungsmittelversorgung und soziale Sicherheit von Milliarden von Menschen. Weder die internationale Staatengemeinschaft noch internationale Hilfsorganisationen wären in der Lage auf eine solche Katastrophe auch nur annähernd angemessen reagieren und den betroffenen Menschen helfen zu können.   

Wir begrüßen daher das Engagement Norwegens, Mexikos und Österreichs u.a. mit der Organisation internationaler Konferenzen der Abrüstungsdebatte eine neue Dynamik zu verleihen, sie um die Dimension der humanitären Auswirkungen zu erweitern und für zivilgesellschaftliche Organisationen zu öffnen.

Der Nationalrat sagt der Bundesregierung seine volle Unterstützung für die Organisation und Durchführung der für Dezember geplanten internationalen Konferenz über die humanitären Folgen von Atomwaffen zu.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

·        sich auch weiterhin auf internationaler und europäischer Ebene für Abrüstung und die vollständige völkerrechtliche Ächtung von Kernwaffen, deren Produktion, Verkauf, Erwerb, Proliferation und Besitz einzusetzen;

·        sich auf bilateraler und multilateraler Ebene aktiv für die Verwirklichung von Zonen frei von Massenvernichtungswaffen einzusetzen;

·        sich in diesem Zusammenhang das in der UN-Resolution 687 formulierte Ziel einer atomwaffenfreien Zone im gesamten Raum des Nahen und Mittleren Ostens zu eigen zu machen und auf multi- und bilateraler Ebene entsprechende Initiativen zu ergreifen;

·        innerhalb der EU auf ein wirkungsvolles Verbot von Rüstungsexporten, insbesondere von atomwaffenfähigen Systemen, in Krisenregionen zu drängen;

·        sich gegenüber der Nato und deren Mitgliedstaaten dafür auszusprechen, dass die nukleare Abschreckung aus der NATO-Doktrin gestrichen wird;

·        sich angesichts der augenblicklichen Krise in der Ukraine gegen jede politische oder militärische Handlung zu stellen, die die Ausweitung der nuklearen Abschreckung zum Ziel hat;

·        die Androhung, Atomwaffen einzusetzen, schärfstens  zu verurteilen;   

·        sich in Europa aber auch weltweit dafür einzusetzen, dass nicht-militärische zwischenstaatliche Sicherheits- und Kooperationsorganisationen gestärkt und wo noch nicht vorhanden, aufgebaut werden;

·        sich auf europäischer Ebene für ein Verbot von oder zumindest für eine striktere Regulierung des Exports von Atomtechnologien einzusetzen.   

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss ersucht.